Marktplätze im Netz
Verbraucherschutz 2.0
30. Juni 2021, 22:49 Uhr aktualisiert am 30. Juni 2021, 22:49 Uhr
![Ein Verbraucherschutz 2.0 soll sicheres Shoppen ermöglichen und Abzocke verhindern.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/6/2/2/0/1/5/tok_4c0667522fa5bead0a63bc8cba198f25/w800_h450_x794_y447_b799f004-a940-495d-9424-ba783c1c2bf1_1-eedd91efdd87caec.jpg)
Arno Burgi/dpa
Ein Verbraucherschutz 2.0 soll sicheres Shoppen ermöglichen und Abzocke verhindern.
Es ist eines dieser Beispiele, das zu den Horrorvorstellungen von Verbraucherschützern zählt: Der Kunde erwirbt auf einem Internetmarktplatz eine auffallend günstige Version eines Smarthome-Computers wie Alexa, der vorkonfiguriert geliefert wird. Was der Verbraucher nicht weiß: Dieses Gerät wurde manipuliert und erlaubt das Mithören und das Absaugen von persönlichen Daten. Wen kann der Kunde für den Schaden verantwortlich machen?
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