Stundungen während Krise
Sozialbeiträge können später gezahlt werden
24. März 2020, 20:56 Uhr aktualisiert am 24. März 2020, 20:56 Uhr
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mit Material der dpa
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die dpa am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.
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