Pflege-Volksbegehren

Pflege-Volksbegehren ist vor Gericht gescheitert

"Keine Kompetenz für Landesgesetzgeber". Initiatoren zeigen sich über die Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs entsetzt.


Im vergangenen Jahr war das Pflege-Volksbegehren gestartet. Nun setzte der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Vorhaben ein Ende.

Im vergangenen Jahr war das Pflege-Volksbegehren gestartet. Nun setzte der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Vorhaben ein Ende.

Krachend gescheitert ist das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" bei der Überprüfung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Gleich aus mehreren Gründen seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Plebiszit nicht gegeben, verkündete BayVerfGH-Präsident Peter Küspert am Donnerstag in München. Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht. Gleichwohl sei das Anliegen nicht vom Tisch.

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