Pflege-Volksbegehren
Pflege-Volksbegehren ist vor Gericht gescheitert
16. Juli 2019, 15:47 Uhr aktualisiert am 16. Juli 2019, 18:01 Uhr
Von
Ralf Müller
Krachend gescheitert ist das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" bei der Überprüfung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Gleich aus mehreren Gründen seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Plebiszit nicht gegeben, verkündete BayVerfGH-Präsident Peter Küspert am Donnerstag in München. Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht. Gleichwohl sei das Anliegen nicht vom Tisch.
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