Landtag
Neues Wahlgesetz - keine Folgen für Wahl 2023
11. Mai 2022, 17:16 Uhr aktualisiert am 11. Mai 2022, 17:16 Uhr
Der Landtag hat eine Änderung des bayerischen Landeswahlgesetzes beschlossen.
"Maßgeblich für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie für die Stimmkreiseinteilung ist nun nicht mehr die Zahl aller deutschen, sondern nur der "wahlberechtigten" Einwohnerinnen und Einwohner", erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch im Landtag. Anders als bisher, werden also etwa Minderjährige künftig nicht mehr mit eingerechnet. Damit werde der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung getragen, erläuterte Herrmann.
Die Wahlkreise entsprechen bei der bayerischen Landtagswahl den sieben Regierungsbezirken. Wie viele Mandate auf welchen Wahlkreis entfallen, bemisst sich also künftig nicht mehr nach der Einwohnerzahl, sondern nach der Zahl der Wahlberechtigten. Zudem gilt künftig ein anderes mathematisches Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung, konkret jenes nach Sainte-Laguë/Schepers. Diese Berechnungsmethode habe sich bereits bei Bundestagswahlen und den bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlen bewährt, hieß es.
Keine Folgen für Landtagswahl 2023
Fürs Erste - also für die Landtagswahl im kommenden Jahr - hat all dies keine Folgen: "Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise, und auch die Stimmkreiseinteilung bleibt für die nächste Landtags- und Bezirkstagswahl im Herbst 2023 unverändert", sagte Herrmann.
Darüber hinaus bleibt das Wahlrecht unverändert. Insbesondere konnte sich die FDP nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, die Zahl der Stimmkreise zu reduzieren, um damit die Größe des Landtags zu begrenzen und einen möglichen künftigen "XXL-Landtag" zu verhindern.
In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags hatten einige Fachleute aber auch Prognosen relativiert, wonach der Landtag wegen vieler Überhang- und Ausgleichsmandate auf mehr als 230 Mitglieder anwachsen könnte - realistischer sei eher eine Zahl von rund 220. Aktuell umfasst der Landtag 25 Abgeordnete mehr, als es die Bayerische Verfassung eigentlich mit 180 Sitzen vorsieht.