Orientierung an Patientenanzahl

Neue Corona-Kriterien und Impfstatus-Auskunft treten in Kraft


In Zukunft soll die Zahl der Corona-Patienten dazu dienen, die derzeitige Lage einzuschätzen. (Symbolbild)

In Zukunft soll die Zahl der Corona-Patienten dazu dienen, die derzeitige Lage einzuschätzen. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter können jetzt weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

Von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelungen zu den Bewertungskriterien der Pandemielage und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet und treten damit an diesem Mittwoch in Kraft.

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren". Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Neben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz tritt auch das Gesetz in Kraft, mit dem ein Hilfsfonds nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli eingerichtet wird. Für den Wiederaufbau vor allem im Westen Deutschlands sollen in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro bereit gestellt werden.