Corona-Pandemie

Lockdown wird bis zum 7. März verlängert


Die Kanzlerin und die Regierungschefs haben entschieden: Der Lockdown wird verlängert.

Die Kanzlerin und die Regierungschefs haben entschieden: Der Lockdown wird verlängert.

Von mit Material der dpa

Die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am Mittwoch nach mehrstündigen Beratungen verständigt. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Beschränkungen danach schrittweise gelockert werden. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern.

Momentan liegt die Zahl pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 bestätigten Neuinfektionen täglich. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerleinstag."

Eine Ausnahme soll es für Friseure geben. Sie sollen unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen dürfen. Wann es welche Öffnungsschritte in Schulen und Kindertagesstätten geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Merkel sagte, sie hätte mit diesen Öffnungen gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders beurteilt.

Schrittweise Schul-Öffnungen in vereinzelten Bundesländern

Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen. Berlin plane diesen Schritt für den 22. Februar, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Auch andere Bundesländer orientierten sich an diesem Termin, fügte der aktuelle Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hinzu.

In dem Beschluss wird Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Neue Virus-Variante als Grund für Lockdown-Verlängerung

Dass der Lockdown trotz sinkender Infektionszahlen vorerst noch nicht beendet wird, begründete die Bund-Länder-Runde vor allem mit dem Risiko, das von einer Verbreitung von neuen ansteckenderen Varianten des Sars-CoV-2-Virus ausgeht. Das Kanzleramt hätte die ursprünglich bis zum kommenden Sonntag geltenden Einschränkungen für Handel, Gastronomie, Amateursport und Kultur deshalb gerne bis zum 14. März beibehalten. Das geht aus einem früheren Entwurf hervor, der vor der Sitzung kursierte. Dieser Zeitraum war den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aber zu lang.

Friseurbetriebe dürfen dem Beschluss zufolge den Betrieb am 1. März wieder aufnehmen - "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken". Begründet wird dies mit der "Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene", insbesondere Ältere seien darauf angewiesen.

Wie geht es für Gastronomie und Kultur weiter?

Offen bleibt, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten "weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte vor der Videokonferenz ein klares, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Öffnungsszenario eingefordert, "statt einschränkende Maßnahmen im Mehr-Wochen-Rhythmus ohne mittelfristige Perspektive fortzuführen". Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mahnte in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss zudem an, die Arbeit an einer Öffnungsstrategie müsse rechtzeitig vor der für den 3. März geplanten kommenden Bund-Länder-Besprechung abgeschlossen sein.