Meinung

Hartz-IV-Sanktionen

Korrigiert die Justiz wieder die Politik?


14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV überprüft das Bundesverfassungsgericht ein Kernstück der Reform. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern der Grundsicherung drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV überprüft das Bundesverfassungsgericht ein Kernstück der Reform. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern der Grundsicherung drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

Muss wieder einmal die Justiz die Fehler der Politik reparieren? Kommt einmal mehr dem Bundesverfassungsgericht die Aufgabe zu, an einer entscheidenden Stelle den Gesetzgeber zu korrigieren und von der Politik gravierende Änderungen ihrer Beschlüsse zu verlangen? Alle Augen richten sich nach Karlsruhe, wenn an diesem Dienstag die Hüter der Verfassung über die rot-grüne Agenda 2010 der Regierung Schröder verhandeln. Diese ist zwar schon seit 2005 nicht mehr im Amt, doch die von Anfang an umstrittenen Hartz-Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes sorgen bis heute für erregte politische Debatten, vor allem die SPD leidet bis heute an ihnen und würde sie lieber heute als morgen reformieren.

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