Politik

Kommunale Altersgrenze: Der nächste Schritt

Der Landtagskorrespondent über die kommunale Altersgrenze.


Von Ralf Müller

Man darf davon ausgehen, dass die Höchstaltersgrenze von 66 Jahren bei der Kommunalwahl 2026 nicht mehr gilt. Das ist sinnvoll.

Das Mindestalter für die Wahl zum bayerischen Ministerpräsidenten gehört gesetzestechnisch zwar zu einer anderen Baustelle, politisch aber bestehen Zusammenhänge. Wenn man das Höchstalter bei Bürgermeistern und Landräte streicht, dann lässt sich so recht kein Argument finden, das Mindestalter von 40 Jahren für das Amt des Regierungschefs aufrecht zu erhalten.

Die CSU würde ihre Glaubwürdigkeit erhöhen, wenn sie den Weg zu einer Änderung der Landesverfassung frei machen würde. Oder hat sie tatsächlich Angst vor Katharina Schulze?