Netz-Kriminalität
Innenminister: Nutzer über IP-Adresse identifizierbar machen
3. Juni 2022, 9:59 Uhr aktualisiert am 3. Juni 2022, 15:22 Uhr
Kampf gegen Netz-Kriminalität: Die Innenminister der Länder und der Bund sich einig. Künftig soll eine Zuordnung von IP-Adressen des Computers zur Identität des Versenders bestimmter Nachrichten möglich werden.
Über die IP-Adressen der Computer sollen künftig im Kampf gegen Kriminalität im Internet Identitäten von Nutzern für Ermittler zuzuordnen sein.
Darüber herrsche bei den Innenministern der Länder und des Bundes Einigkeit, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), in Würzburg.
"Wir müssen durchsetzen, dass jedenfalls gegenüber den Providern offengelegt wird, welche Identitäten sich hinter einer entsprechenden IP-Adresse verbergen", sagte Herrmann und fügte hinzu: "Da sind wir uns einig." Herrmann verspricht sich vor allem bessere Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. Es werde deutlich, dass immer mehr Fälle bekannt werden, je genauer die Ermittler hinsähen.
Es müsse möglich sein, dass Menschen im Internet anonym unterwegs sein können. Man müsse aber zu einem Konzept kommen, dass zumindest der Provider die Klarnamen wisse und diese auf einen richterlichen Beschluss dann auch herausgebe.
Außerdem müsse gesichert werden, dass etwa kinderpornografische Darstellungen im Netz gelöscht werden können, sobald die Daten für die Ermittlungen gesichert sind. Auch dazu solle es einen einvernehmlichen Beschluss der Innenminister geben, kündigte Herrmann an.
Allerdings sind die Innenminister gegen allgemeine Chatkontrolle