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Impfpflicht: Es wird ein bisschen ernst
13. März 2022, 17:17 Uhr aktualisiert am 13. März 2022, 18:47 Uhr
![Alten- und Behindertenheime etwa müssen ab dem 16. März das Gesundheitsamt über dort tätige Personen zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/2/3/0/7/7/5/5/tok_bf2f6821cec178e4c917f97232f0782b/w800_h450_x800_y450_e67cb91b-6113-4085-9ab5-47f915bcf0c6_1-18e9e0ae5cae0210.jpg)
Marijan Murat/dpa
Alten- und Behindertenheime etwa müssen ab dem 16. März das Gesundheitsamt über dort tätige Personen zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben.
Ab diesem Montag macht Bayern mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona ernst - jedenfalls ein bisschen. Am Montagnachmittag ist unter www.impfpflicht-meldungen.bayern.de ein Meldeportal erreichbar, über das alle betroffenen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Behindertenheime ihre ungeimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern übermitteln können, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntag mit.
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