Meinung
Schwarzfahren
Gegen Schwarzfahrer abrüsten
20. September 2019, 20:24 Uhr aktualisiert am 20. September 2019, 21:47 Uhr
Von
Claus Schöner
Erschleichung. Das klingt nach einem erheblichen Maß an krimineller Energie. Nach Hinterhältigkeit. Danach, dass sich jemand etwas Perfides einfallen lässt, um einen anderen hinters Licht zu führen. Was aber macht der Schwarzfahrer, wenn er sich des Straftatbestandes der "Beförderungserschleichung" nach Paragraf 265 des Strafgesetzbuchs schuldig macht? Er setzt sich ohne Ticket in einen Bus oder eine Bahn und fährt mit.
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