Steuervermeidung
Fiat muss zahlen, Starbucks nicht
24. September 2019, 18:43 Uhr aktualisiert am 24. September 2019, 22:00 Uhr
![Beim Kaffeekonzern Starbucks konnten die Luxemburger Richter keine illegalen Steuertricks feststellen.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/9/8/6/4/9/9/tok_9a20c9adbab3f3c5640223eb643c98e4/w800_h450_x730_y411_69b6170a-d339-4898-9bde-4d17287bd5d5_1-d285c86ed17ceb79.jpg)
dpa
Beim Kaffeekonzern Starbucks konnten die Luxemburger Richter keine illegalen Steuertricks feststellen.
Zwei Verfahren, gleich lautende Vorwürfe - aber unterschiedliche Urteile: Die beiden Richtersprüche, die am Dienstag in Sachen Steuervermeidung in Luxemburg fielen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Im einen Fall wehrte sich der italienische Autokonzern Fiat gegen den Vorwurf der EU-Kommission, in den Jahren vor 2015 Steuervorteile des Großherzogtums Luxemburg in Anspruch genommen zu haben. Geforderte Steuerrückzahlung: zwischen 20 und 30 Millionen Euro. Das Gericht der Europäischen Union (EuG), die vorletzte Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), urteilte: schuldig.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat