Meinung
Kommentar: Behindertenwahlrecht
Ein konsequentes Urteil
15. April 2019, 23:57 Uhr aktualisiert am 15. April 2019, 23:57 Uhr
Von
Christian Grimm
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen mit Behinderung an der Europawahl teilnehmen dürfen, ist folgerichtig. Dabei geht es um die rund 80.000 Menschen hierzulande, deren Leben ein bestellter Betreuer organisiert, weil sie behindert sind oder schuldunfähige Straftäter in der Psychiatrie. Bereits im Januar hatten die höchsten deutschen Richter das bisherige Wahlverbot für diese Gruppe aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen hatte.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden