Tödlicher Messerangriff

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Attacke in Solingen


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Der Tatort in der Solinger Innenstadt ist am Sonntag weiter großräumig abgesperrt.

Von dpa

Nach dem tödlichen Messerangriff von Solingen hat die Bundesanwaltschaft den Fall an sich gezogen und ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen Mordes und des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Das teilte eine Sprecherin der obersten deutschen Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit.

Wie die Polizei mitteilte, hatte sich ein 26-Jähriger am Samstagabend den Ermittlungsbehörden gestellt. Der Mann habe angegeben, für den Anschlag verantwortlich zu sein. Die Tatbeteiligung dieser Person werde intensiv geprüft. Nach Angaben der Düsseldorfer Polizei von Sonntagmorgen handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 26-jährigen Syrier. Nach dpa-Informationen soll er blutverschmierte Kleidung getragen haben, als er sich gestellt hat. Der Tatort in der Innenstadt war am Sonntagmorgen weiter großräumig abgesperrt. Am Vormittag kamen Hunderte Menschen zu einem Trauergottesdienst zusammen.

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Die Trauer in Solingen und darüber hinaus ist groß. Zu einem Trauergottesdienst kommen am Sonntag Hunderte.

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Auch eine Flüchtlingsunterkunft in Solingen wurde untersucht - und ein Zeuge auf eine Wache gebracht.

Am Freitagabend hatte ein Mann auf einem Jubiläumsfest zum 650. Gründungstag der Stadt Solingen - dem "Festival der Vielfalt" - offenbar willkürlich auf Umstehende eingestochen. Anschließend entkam er im Tumult und in der anfänglichen Panik. Zwei Männer im Alter von 67 und 56 Jahren sowie eine 56 Jahre alte Frau starben. Acht Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Die Terrormiliz IS reklamierte die Tat für sich, eine Bestätigung der Sicherheitsbehörden für ein islamistisches Tatmotiv gibt es bislang aber nicht.

Wie der "Spiegel" berichtete, kam der Verdächtige Ende 2022 nach Deutschland und stellte einen Antrag auf Asyl. Den Sicherheitsbehörden war er demnach bislang nicht als islamistischer Extremist bekannt. Diese Informationen wurden der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte am Samstagabend in den ARD-"Tagesthemen" nach der Festnahme des Gesuchten, er sei selbst ein Stück weit erleichtert. "Ich kann Ihnen nur sagen, es ist jetzt mehr als eine Vermutung. Wir haben nicht nur einen Hinweis auf diese Person gehabt, sondern wir haben auch Beweisstücke gefunden."

Der Islamische Staat behauptete in einer Mitteilung über seinen Propaganda-Kanal Amak, der Angreifer sei IS-Mitglied gewesen und habe die Attacke aus "Rache für Muslime in Palästina und anderswo" verübt. Der Angriff habe einer "Gruppe von Christen" gegolten.

Auch die Düsseldorfer Polizei erhielt nach eigenen Angaben ein angebliches Bekennerschreiben des IS. Jetzt müsse geprüft werden, ob dieses Schreiben echt sei, sagte ein Polizeisprecher. Aus Ermittlerkreisen wurde darauf hingewiesen, dass der IS in der Vergangenheit schon öfter eine Tat für sich reklamiert habe, ohne dass es belastbare Hinweise für eine Zusammenarbeit mit dem Täter gab.

Mutmaßlich bezieht sich der IS mit der "Rache für Muslime in Palästina" auf den Krieg im Gazastreifen zwischen Israel und der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Weder der IS noch das Terrornetzwerk Al-Kaida haben Bündnisse mit der islamistischen Hamas. Die Gefahren durch Terrorismus und Radikalisierung in der islamischen Welt sind den Sicherheitsbehörden zufolge durch den monatelangen Krieg in Gaza aber gestiegen. Deutschland ist neben den USA einer der wichtigsten Verbündeten Israels und auch einer der wichtigsten Waffenlieferanten.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers hatte am Samstagnachmittag bei einer Pressekonferenz in Wuppertal zu den Hintergründen der Tat gesagt: "Eine Motivlage konnten wir bisher auch nicht erkennen, wir gehen aber nach den Gesamtumständen davon aus, dass der Anfangsverdacht einer terroristisch motivierten Tat nicht ausgeschlossen werden kann."

Die Bundesanwaltschaft ist unter anderem für Taten des islamistisch motivierten Terrorismus zuständig. Generalbundesanwalt Jens Rommel hatte diesen bei der Jahresbilanz seiner Behörde als eine der Hauptgefahren für Deutschland ausgemacht. Von mehr als 700 im vergangenen Jahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren aus dem Bereich Terrorismus und Staatsschutz betrafen Rommel zufolge knapp 500 den islamistischen Terrorismus. "Deutschland ist weiterhin Ziel radikalisierter Islamisten", heißt es bei der Bundesanwaltschaft. Das Spektrum reiche vom individuell radikalisierten Täter bis zu konspirativ agierenden Terrorzellen.

Bereits am Samstagabend hatte die Polizei "unter Einbindung von Kräften von Spezialeinheiten" eine Flüchtlingsunterkunft in Solingen durchsucht. Eine Person, die Kontakt zum Täter gehabt haben soll, sei auf eine Polizeiwache gebracht worden, teilte die Düsseldorfer Polizei mit. Es handele sich nach aktuellem Stand um einen Zeugen.

Am frühen Samstagmorgen war ein 15 Jahre alter Jugendlicher festgenommen worden. Als möglicher Vorwurf gegen ihn steht die Nichtanzeige geplanter Straftaten im Raum.

Deutschlandweit löste die Tat in Solingen große Betroffenheit aus. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von einem "furchtbaren Verbrechen". "Wir dürfen so etwas in unserer Gesellschaft nicht akzeptieren und uns niemals damit abfinden. Mit der ganzen Härte des Gesetzes muss hier vorgegangen werden", sagte der SPD-Politiker bei einem Termin in Brandenburg.

Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte Beratungen über das Waffenrecht für Messer an. "Wir werden nun in der Bundesregierung darüber beraten, wie wir den Kampf gegen diese Art der Messer-Kriminalität weiter voranbringen", sagte der FDP-Politiker der "Bild am Sonntag". Bislang hat die FDP die Vorschläge von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu schärferen Verboten abgelehnt.

Die SPD verlangt eine deutliche Verschärfung der Gesetze. In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für gefährliche Springmesser soll es ein generelles Umgangsverbot geben.