Das bringt die Woche

BND-Gesetz - Handelsabkommen - Organspende


Was diese Woche wichtig ist in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren Sie hier kurz und knapp zusammengefasst in der idowa Wochenvorschau.

Was diese Woche wichtig ist in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren Sie hier kurz und knapp zusammengefasst in der idowa Wochenvorschau.

Von Kathrin Spitlbauer und mit Material der dpa

Die Spannung vor einer für den Bundesnachrichtendienst (BND) womöglich wegweisenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wächst. Am Dienstag verhandelt das Gericht über Klagen von Journalisten, die die internationalen Recherchen durch den BND gefährdet sehen. Der Handelskrieg der Wirtschaftsgroßmächte USA und China hat immer wieder die Weltwirtschaft gebremst. Am Mittwoch nun unterzeichnen die beiden größten Volkswirtschaften der Welt ein erstes Handelsabkommen im Weißen Haus. Ein hochsensibles Thema ist die Organspende. Oft ist ein Spenderorgan die letzte Chance auf Leben. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über neue Regeln für Organspende.

Was bringt die Woche von 13. bis 19. Januar? Welche Termine in Politik, Wirtschaft und Vermischtem diese Woche wichtig sind, erfahren Sie in unserer Wochenvorschau der Politikredaktion.

Klage gegen Auslandsüberwachung

Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht könnte für den Bundesnachrichtendienst wegweisend sein.

Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht könnte für den Bundesnachrichtendienst wegweisend sein.

Am Dienstag prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Auslandsüberwachung. Der Erste Senat verhandelt zwei Tage lang über eine Klage von Medienorganisationen und Journalisten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert die Bundesregierung mit dem BND-Gesetz von 2017 eine globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internet-Verkehr auswerten.

Weltweite Anwendung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses: Die Kläger befürchten, dass Missstände weltweit unerkannt bleiben, weil sich Kontaktpersonen nicht mehr vertrauensvoll an die Medien wenden könnten. Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen Partnermedien abgehört werden könnten. Der BND darf laut Gesetz mit Einschränkungen Ausländer im Ausland abhören. Grundgesetz-Artikel 10 schützt das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Ziel der Kläger in Karlsruhe ist es vereinfacht gesagt, dieses in Deutschland geltende Grundrecht weltweit anzuwenden. Die Kläger gehen davon aus, dass der BND bei seinen Abhöraktionen deutsche von ausländischen Nutzern technisch nicht unterscheiden könne.

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Unterzeichnung des Handelsabkommens

Der chinesische Präsident Xi Jinping (r.) schickt einen Vertreter nach Washington für die Unterzeichnung des Handelsabkommens mit US-Präsident Donald Trump.

Der chinesische Präsident Xi Jinping (r.) schickt einen Vertreter nach Washington für die Unterzeichnung des Handelsabkommens mit US-Präsident Donald Trump.

Nach fast zwei Jahren Handelskrieg unterzeichnen die USA und China am Mittwoch im Weißen Haus in Washington erstmals ein Handelsabkommen. Der Vertrag ist nach Lesart der US-Regierung nur die erste Phase eines umfassenden Handelspakts. Details zur Vereinbarung sind noch nicht veröffentlicht. Die Gespräche für eine zweite Stufe sollen noch in diesem Jahr laufen.

Zweites Folgeabkommen: Die Einigung entspricht Experten zufolge eher einem Waffenstillstand als einer Lösung des Handelskonflikts der beiden größten Volkswirtschaften der Welt. Denn nach wie vor wird ein Großteil der Strafzölle weiter erhoben. Schon im Dezember verkündete US-Präsident Donald Trump, er werde zu einem späteren Zeitpunkt nach Peking reisen, um ein zweites Folgeabkommen auszuhandeln. Experten gehen davon aus, dass dieses angesichts der noch ausstehenden komplexen Themen sehr schwierig werden dürfte. So wollen die USA dabei auch strukturelle Probleme wie staatliche Subventionen in China angehen.

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Neue Bestimmungen für Organspende

Angesichts niedriger Organspendezahlen im europäischen Vergleich sollen neue Bestimmungen für Organspenden gelten.

Angesichts niedriger Organspendezahlen im europäischen Vergleich sollen neue Bestimmungen für Organspenden gelten.

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag in Berlin über neue Regeln für die Organspende. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plädiert für die "doppelte Widerspruchslösung." Demnach sollten grundsätzlich alle Volljährigen als Organspender gelten. Man soll dazu aber später noch Nein sagen können, ansonsten wäre auch noch bei Angehörigen nachzufragen. Dem gegenüber steht der Vorschlag von einer Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock: Sie schlägt vor, wiederkehrende Anstöße zur Beschäftigung mit Organspenden zu schaffen. Alle Bürger sollten alle zehn Jahre beim Abholen des Ausweises auf das Thema angesprochen werden. Noch gilt in Deutschland die Zustimmungslösung: Bisher sind Organentnahmen nur mit einem klar erklärten Ja erlaubt.

Zu wenig Spenderorgane: Hintergrund der Debatte ist der Organmangel in Deutschland. Rund 9400 Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig werden aber deutlich weniger Organe gespendet. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gab es im vergangenen Jahr 2788 postmortal gespendete Organe. Demgegenüber stehen 2827 Spenderorgane im Vorjahr. Die Zahl der postmortalen Spender lag 2019 laut DSO bei 862 Menschen - 2018 zählte die DSO drei mehr. Deutschland ist seit Jahren das einzige Land, das über die Organisation Eurotransplant mehr Organe aus dem Ausland bekommt, als es anbietet.

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Weitere Themen und Termine:

- Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron kommt am Montag in der französischen Stadt Pau mit fünf Amtskollegen aus dem Sahelgebiet im Rahmen eines Anti-Terror-Gipfels zusammen.

- In Hollywood werden am Montag die Oscar-Nominierungen bekanntgegeben.

- Gegen vier mutmaßliche Anhänger der Terrorgruppe Dschabhat al-Nusra fällt am Montag vor einem Stuttgarter Gericht voraussichtlich das Urteil.

- In Berlin geben Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und ihr französischer Kollege Didier Guillaume eine Pressekonferenz zum Ausstieg aus dem Kükentöten.

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- Das britische Oberhaus beschäftigt sich am Montag in London mit dem Ratifizierungsgesetz für den Brexit-Deal.

- Im oberbayerischen Seeon beginnt die Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion - auch die Abgeordneten der AfD im Landtag tagen, allerdings in Roding in der Oberpfalz.

- Am Dienstag verkündet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil zu Unternehmensbewertungen auf dem Online-Portal Yelp.

- Das Unwort des Jahres wird am Mittwoch in Darmstadt bekanntgegeben.

- In Brüssel kommt am Dienstag und Mittwoch der Nato-Militärausschuss zusammen.

- Ebenfalls am Dienstag wird der Prozess in Celle gegen den mutmaßlichen Anführer des IS in Deutschland, Abu Walaa, fortgesetzt.

- Die SPD-Landtagsfraktion kommt am Dienstag zu ihrer Klausurtagung in München zusammen.

- Einen Ausblick auf die Konjunktur und die Finanzmärkte 2020 geben Volkswirte der Allianz am Dienstag in Frankfurt.

- Der russische Präsident Wladimir Putin hält am Mittwoch in Moskau seine Rede zur Lage der Nation.

- In London stellt das Weltwirtschaftsforum seinen Weltrisikobericht vor.

- Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden veröffentlicht am Mittwoch die Ergebnisse zum Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2019.

- Im oberbayerischen Benediktbeuern beginnt am Mittwoch die Klausurtagung der FDP-Landtagsfraktion.

- Das Statistische Bundesamt gibt am Donnerstag die Inflationsrate für Dezember und das Gesamtjahr 2019 bekannt.

- Der Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut kommt am Donnerstag in Berlin erneut zusammen.

- Am Freitag beginnt die 94. Agrarmesse Internationale Grüne Woche in Berlin. Am Dienstag bereits findet ein Agrarkongress des Bundesumweltministeriums anlässlich der Messe statt.

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