Verhandlung in Karlsruhe

BGH nimmt DFB-Regeln für Spielervermittler unter die Lupe

Das millionenschwere Geschäft der Agenten im Profifußball steht immer wieder in der Kritik. Eine Registrierungspflicht und andere Regeln sollen Auswüchse verhindern. Aber ist das überhaupt zulässig?


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Um die Freiheiten von Spielervermittlern im Profifußball geht es in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs.

Wie viel Einfluss darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf das Millionen-Geschäft der Spielervermittler nehmen? Diese Frage steht jetzt vor ihrer höchstrichterlichen Klärung. Heute (11.30 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) im langen Streit zwischen dem DFB und dem einflussreichen Spielerberater Roger Wittmann. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Spielervermittler vertreten Profis oder Vereine beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers. Das ist lukrativ: In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2021 zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878.000 Euro (VfL Bochum) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen milliardenschweren Transfergeschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.

FIFA und DFB wollen in dem undurchsichtigen Markt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. In Karlsruhe geht es um verschiedene Punkte des 2015 in Kraft getretenen DFB-Reglements für Spielervermittler. Wittmann meint, dass der DFB damit gegen das Kartellverbot verstößt. Seine Klage wird von der Deutschen Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte Ende 2021 in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben.

Die Richter hielten es etwa für zulässig, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen. Auch müssen vereinbarte Zahlungen weiter offengelegt werden. Bestätigt wurde außerdem, dass bei der Vermittlung minderjähriger Spieler zu deren Schutz grundsätzlich keine Provision kassiert werden darf.

Gekippt wurde dagegen eine Vorschrift, wonach eine Registrierung nur möglich sein soll, wenn sich der Vermittler zahlreichen DFB- und FIFA-Regeln und deren Verbandsgerichtsbarkeit unterwirft. Das sei unverhältnismäßig und auch nicht erforderlich.

Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt. Ob der Kartellsenat des BGH noch heute eine Entscheidung verkündet, dürfte zum Ende der Verhandlung bekanntgegeben werden. Sonst wird ein separater Verkündungstermin zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt.

Wittmanns Agentur Rogon hat ihren Sitz im pfälzischen Frankenthal. Der 62-Jährige hat in den vergangenen Jahren vor allem mit dem Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim einträgliche Geschäfte gemacht.

Gerade im Januar ist ein neues FIFA-Reglement in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Vermittler künftig eine FIFA-Lizenz erwerben müssen, um offiziell am Markt agieren zu dürfen. Außerdem sollen Mehrfachvertretungen verboten und Vermittlungshonorare begrenzt werden. Bis 1. Oktober läuft eine Übergangsfrist.