Judenstern und Hitlergruß
Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz zieht Bilanz
6. Oktober 2022, 14:59 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2022, 14:59 Uhr
Auf einen Erfolg ist der vor einem Jahr eingesetzte "Zentrale Antisemitismusbeauftragte" der bayerischen Justiz Andreas Franck besonders stolz: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat im vergangenen Mai entschieden, dass demonstrierende Impfgegner durch das Anlegen eines gelben Judensterns die Grenze der freien Meinungsäußerung in Richtung Straftat überschritten haben. Das Obergericht bestätigte damit die Verurteilung eines Impfgegners durch das Landgericht München I wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.
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