Fünf Thesen, fünf Antworten

Sonnencreme-Mythen im Check: Was stimmt wirklich?


sized

Gut gecremt heißt gut geschützt - nicht nur vor Sonnenbrand, sondern langfristig auch vor Hautkrebs.

Von dpa

Sommer, Sonne, Strand: Die heißen Tage locken ins Freie. Und wie jedes Jahr haben dann Mythen über Sonnencreme Konjunktur. Hilft ein hoher Lichtschutzfaktor wirklich mehr? Trägt eine vegane Ernährung zum Schutz der Haut bei? Verlängert Nachcremen den Sonnenschutz? Dieser Faktencheck zeigt, was stimmt.

Nachcremen verlängert den Sonnenschutz.

Falsch.

Das Bundesamt für Strahlenschutz rät, die Sonnencreme 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. Um die Schutzwirkung der Sonnencreme aufrechtzuerhalten, sei regelmäßiges Nachcremen wichtig: "Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen". Voraussetzung ist, dass der Sonnenschutz überhaupt so lange anhält.

sized

Gerade für Kinder ist ein guter Sonnenschutz wichtig

sized

Bei der Wahl der Sonnencreme kommt es auf den Lichtschutzfaktor an.

Denn das Nachcremen könne die Schutzzeit in der Sonne nicht verlängern, erklärt Dermatologe Christoph Liebich aus München. "Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Zehner-Schutzfaktor auftrage und eine Eigenschutzzeit von zehn Minuten habe, ist es nach 100 Minuten vorbei. Dann nützt es auch nichts mehr, wenn ich den Zehner oder sogar den Fünfziger nachschmiere." Die Strahlung hat dann bereits die Haut durchdrungen und die Schutzzeit ist erschöpft. Trotzdem ist das Nachcremen in den angegebenen Fällen sinnvoll, um den vorhandenen Schutz zu erhalten.

Nötig ist es, von Anfang an genug Sonnencreme aufzutragen: Laut Bundesamt für Strahlenschutz gilt der Lichtschutzfaktor bei einer Menge von zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut. Das entspreche bei einem Erwachsenen etwa vier gehäuften Esslöffeln für den ganzen Körper.

Eine Tagescreme ist als leichter Sonnenschutz ausreichend.

In einigen Fällen richtig.

Für den Sonnenschutz durch eine Tagescreme ist es essenziell, dass sie überhaupt einen UV-Filter beinhaltet. Wenn diese Vorgabe nicht erfüllt sei, gäbe es natürlich keinen Sonnenschutz, betont Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale. Der Lichtschutzfaktor sollte auf der Verpackung angegeben sein. "Ohne diese Angabe lässt sich die Schutzwirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einschätzen", sagt Effers. Auch bei Tagescremen raten Fachleute zu einem hohen Lichtschutzfaktor.

Außerdem ist es bei der Tagescreme genauso wie bei Sonnencreme wichtig, eine ausreichende Menge davon zu verwenden. Dermatologe Liebich fürchtet, dass manche Menschen sich bei teuren Cremen vielleicht nicht ausreichend davon ins Gesicht schmieren - schließlich handelt es sich oft um ein Luxusprodukt. "Wenn man die empfohlene Menge nicht aufträgt, bietet ein niedriger Schutzfaktor noch weniger Schutz", erklärt Liebich. Wer zögere, genügend zu verwenden, solle lieber zur klassischen Sonnencreme greifen.

Vorbräunen im Solarium schützt die Haut.

Falsch.

Wer sich in die Sonne oder ins Solarium legt, bekommt ultraviolette Strahlung auf die Haut. Grundsätzlich wird dabei zwischen drei Arten unterschieden: UVA, UVB und UVC. Die UVA-Strahlung ist der Teil der Strahlung, die bis in die Lederhaut (Dermis) wirkt. UVB-Strahlen treffen hingegen nur die Oberhaut. UVC-Strahlen sind so kurzwellig, dass sie schon von der Ozonschicht abgefangen werden.

Die Sonnenbank sorge nur für eine "schmutzige Bräune", die keinen richtigen Schutz aufbaut, sagt Dermatologe Liebich. Das in Solarien verwendete Licht besteht vorwiegend aus UVA-Strahlen, die für eine schnelle, aber nicht dauerhafte Bräune sorgen. Häufig wird die UVB-Strahlung herausgefiltert. "Zum Schutzaufbau brauchen wir eben auch einen UVB-Anteil, der im Solarium aber verboten ist."

Generell entstehe beim Vorbräunen im Solarium eine Strahlenbelastung. Nicht ohne Grund sind Solarien für Menschen unter 18 Jahren verboten. "Jegliche zusätzliche Strahlung ist nicht gut", betont Liebich.

Vegane Ernährung schützt vor einem Sonnenbrand.

Falsch.

Sich durch vegane Ernährung geschützt bräunen - das klingt verlockend. Doch Experten verneinen das. Zwar können die vorwiegend in gesunden Nahrungsmitteln vorhandenen Vitamin A und Beta-Carotine laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Abda für einen natürlichen Schutz der Haut - auch vor Sonne - sorgen. Dieser sei jedoch nicht alleine ausreichend, um die Haut bei einem hohen UV-Index vor einem Sonnenbrand zu bewahren.

Bei den Beta-Carotinen etwa sind für den Menschen Gemüse und Obst die wichtigsten Quellen. Wer davon viel esse, bekomme "sekundäre Pflanzenfarbstoffe, die dann einfach zusätzlich die Haut schützen vor Sonnenbrand", erklärt Liebich. Die Basis müsse aber immer Sonnencreme sein, denn die Ernährung alleine baue keinen richtigen Schutzfaktor auf, sagt der Dermatologe.

Sonnencreme kann verfallen.

Richtig.

Auch Sonnenschutzmittel können schlecht werden. Dass man Creme und Co. nicht zu lange aufheben sollte, hat mehrere Gründe. So lässt der Schutz vor UV-Licht nach. Das kann kurzfristig zu Sonnenbrand führen und langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Deshalb geben die Hersteller an, wie viele Monate lang ein Sonnenschutzmittel nach dem Öffnen verwendet werden sollte. Dazu dient ein kleines Symbol mit einer Zahl und einem "M". So bedeutet "12M" zum Beispiel zwölf Monate. Eine Notiz mit dem Öffnungsdatum auf der Flasche kann helfen.

Zusätzlich bildet sich in vielen Sonnencremes mit der Zeit das womöglich krebserregende Benzophenon. Das haben Forschende in einer Studie für die "American Chemical Society" festgestellt. Benzophenon entsteht nach und nach aus Octocrylen. Viele Sonnencremes enthalten diese Chemikalie, weil sie vor UVB-Strahlung schützt. Die Forscher haben im Experiment eine Alterung des Produkts von einem Jahr nachgestellt. Auffällig dabei und ein weiterer Grund, Sonnenmilch vom Vorjahr zu entsorgen: Benzophenon kann sogar in ungeöffneten Packungen entstehen.


Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.