Horrorhaus von Höxter
Neues Gutachten im Prozess um tödliche Misshandlungen
27. Februar 2018, 11:44 Uhr aktualisiert am 27. Februar 2018, 11:44 Uhr
Im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im "Horrorhaus" von Höxter droht ein Gutachter-Streit.
Paderborn - Das Landgericht Paderborn hat am Dienstag eine neue Expertenmeinung zum Tod eines Opfers in das Verfahren eingeführt. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hatte die zusätzliche Bewertung der Todesumstände bei der Neurochirurgie der Uniklinik Münster in Auftrag gegeben. Demnach wäre der Tod der 41-Jährigen noch zu verhindern gewesen, wenn die beiden Angeklagten die Frau mit Hirnblutungen rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht hätten.
Die Frau war in einem Krankenhaus in Niedersachsen gestorben, nachdem sie in dem Haus in Höxter schwer misshandelt wurde. Die beiden Angeklagten hatten noch versucht, die geschwächte und unterkühlte Frau zurück in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim zu bringen. Wegen einer Autopanne war das Duo aber aufgeflogen.
Frage nach versuchtem oder vollendetem Mord muss geklärt werden
Nach einem ersten Gutachten der Uni Göttingen wäre die Frau auch gestorben, wenn sie rechtzeitig behandelt worden wäre. Der Anklagepunkt Mord wegen Unterlassen geriet deshalb im vergangenen Jahr bei diesem Opfer ins Wanken. Ob es sich um versuchten oder vollendeten Mord handelt, muss jetzt das Gericht bei einer Befragung der beiden Gutachter klären. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Die Leiche des zweiten toten Opfers wurde nie gefunden. Die Frau wurde nach Aussage der Angeklagten zerstückelt und nach und nach verbrannt.
Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Der 48-Jährige und die 49-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.