Damit der Urlaub kein Alptraum wird

Gerade mit Kindern sollte eine Fernreise gut vorbereitet werden


Eine weite Reise kann für Kinder und Eltern ein Abenteuer oder ein Reinfall werden.

Eine weite Reise kann für Kinder und Eltern ein Abenteuer oder ein Reinfall werden.

Je besser die Planung, desto entspannter der Urlaub. Das gilt vor allem, wenn man eine Fernreise mit Kindern beabsichtigt.

Grundsätzlich sollten Kinder mindestens sechs Jahre alt sein, wenn man mit ihnen einen solchen Urlaub ins Auge fasst, meint der Kemptener Kinderarzt Dr. med. Rudolf Kappes. Kleinere Kinder würden unter der erheblich eingeschränkten Bewegungsfreiheit bei langen Flügen zu stark leiden. Hinzu komme eine mögliche Belastung durch Impfungen und eine erhöhte Infektionsgefahr in den Tropen wie Denguefieber, Malaria oder Durchfallerkrankungen.

Bei kleineren Kindern sollte die maximale Flugdauer vier Stunden betragen: "Kinder sollten im Vorfeld keine Medikamente bekommen, stattdessen sollte man ablenkende, beruhigende und dem Kind bekannte Spiele mitnehmen." Eine Thrombose-Prophylaxe sei bei Kindern im Übrigen nicht erforderlich, insbesondere keine Thrombosestrümpfe. "Bewegung während des Fluges mit Herumlaufen und kleinen Turnübungen sind zu empfehlen", so Kappes. Wer mit Säuglingen etwa nach Ägypten reise, sollte neben der einschlägigen Reiseapotheke (Mittel gegen Magen-Darm-Beschwerden, gegen Husten/Halsschmerzen, gegen Fieber und gegen Insektenstiche) auch Nahrung im vollen Umfang mitnehmen, also Gläschen und Breie für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, um Durchfallerkrankungen zu vermeiden.

Im Winter nach Dubai oder Florida Wer im Winter ohne großen Impfbedarf in die Sonne fliegen möchte, dem empfiehlt Setareh Zahir-fard, Reiseverkehrs-Kauffrau und Touristik-Fachwirtin beim Reiseveranstalter Dertour, beispielsweise Dubai, das klassische Winterziel ist nach sechs Stunden Flugzeit erreicht: "Die Hotels sind kinderfreundlich und auf Familien eingestellt. Auch drum herum werden Aktivitäten für Kinder angeboten. Man sollte aber bedenken, dass die Kids-Clubs englischsprachig sind." Wer ein paar Stunden mehr fliegen möchte, dem biete sich auch Florida an: "Mit den Freizeitparks ist ein großes Unterhaltungsangebot vorhanden. Zum Erholen bieten sich die Strände an der Westküste an."

Wer in eine exotischere Region wie das Amazonas-Gebiet reisen wolle, sollte zusätzlich zu den in Deutschland üblichen Impfungen eine Impfung gegen Hepatitis A und B (zweimal vor der Reise), gegen Typhus und eventuell gegen Cholera/Coliinfektion (Schluckimpfung) durchführen lassen, rät Rudolf Kappes. Egal wohin man in die Ferne reist, eine private Reisekrankenversicherung sollte obligatorisch sein. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse gilt nur innerhalb der Europäischen Union und einigen wenigen weiteren Ländern. Birgit Dreyer, Leiterin Kommunikation und Kunden-Service bei der ERV, Deutschlands Marktführer in Sachen Reiseschutz: "Wir empfehlen eine Reisekrankenversicherung, die einen ‚medizinisch sinnvollen' Krankenrücktransport beinhaltet."

Einige Versicherer würden dagegen nur den ‚medizinisch notwendigen' Rücktransport absichern. "Das bedeutet: Ein Rücktransport wird nur dann organisiert, wenn man vor Ort medizinisch unterversorgt ist. Diese Entscheidung aber beeinflusst der behandelnde Arzt vor Ort maßgeblich", erklärt die Expertin. Sicherheit für den Fall der Fälle Eine Reiserücktrittsversicherung kann speziell bei einem Urlaub mit Kindern Sinn machen - andernfalls kann im Extremfall der komplette Reisepreis als Stornogebühr fällig werden, falls die Reise doch abgesagt werden muss. "In der Regel sind versicherte Rücktrittsgründe eine schwere Unfallverletzung, Tod - auch eines nahen Angehörigen - oder eine unerwartete schwere Erkrankung", so Birgit Dreyer.

Bei der ERV etwa seien viele zusätzliche Gründe versichert, zum Beispiel eine gerichtliche Ladung oder eine Impfunverträglichkeit. "In unserer Reiserücktrittsversicherung ist auch eine Reiseabbruchversicherung inkludiert, die das Risiko eines Reiseabbruchs während der Reise abdeckt", so Dreyer; also eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise. Diese greift auch bei der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels während der Weiter- oder Rückreise.