Aufhebung der Reisewarnung
Urlaub auf eigene Gefahr: Welche Versicherung gilt?
14. Juni 2020, 18:24 Uhr aktualisiert am 14. Juni 2020, 18:51 Uhr
Die Aufhebung der Reisewarnung am Montag für viele Länder bedeutet auch: Urlaub auf eigene Gefahr. Daran hängen Versicherungsfragen - hier gibt es Antworten.
Fast drei Monate lang hat die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie vor Urlaubsreisen in alle rund 200 Länder der Welt gewarnt. Für den größten Teil Europas ist heute Schluss damit. Die Bundesregierung will damit den Sommerurlaub von den griechischen Inseln bis zur Algarve ermöglichen. Eine ganz unbeschwerte Ferienzeit wird es diesmal aber wohl nicht.
Für welche Länder wird die Reisewarnung aufgehoben?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind, aufzuheben: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Manche Einreisesperren bestehen fort
Wird die Warnung für alle Länder gleichzeitig gestrichen?
Nein. Für voraussichtlich 27 dieser Länder erfolgt die Aufhebung bereits heute. Für vier Länder kommt es aber zu einer Verzögerungen. Spanien, Norwegen und Finnland müssen erst noch ihre Einreisesperre für Ausländer aufheben. In Spanien ist das beispielsweise für den 1. Juli geplant.
Kann eine einmal aufgehobene Reisewarnung reaktiviert werden?
Ja. Die Bundesregierung hat Kriterien für die Aufhebung der Reisewarnung aufgestellt. Wenn diese von den Ländern nicht mehr erfüllt werden, kann die Warnung reaktiviert werden. Es geht um drei Punkte: den Zustand des Gesundheitssystems, den Schutz der Touristen und vor allem um die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Wenn die Zahl der Neuinfektionen in einem Land 50 pro 100 000 Einwohner in einer Woche übersteigt, wird die Reisewarnung reaktiviert. In Schweden ist das der Fall.
Genießen - aber mit Vorsicht
Ist unbeschwertes Reisen in Länder möglich, für die es keine Reisewarnung mehr gibt?
Eher nicht. "Genießen sie ihren Sommerurlaub, aber genießen sie ihn mit Vorsicht und genießen sie ihn in Verantwortung", empfiehlt Außenminister Heiko Maas. Statt der Reisewarnung wird es von heute an für die genannten Länder sehr ausführliche Reisehinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts geben. Kurz gesagt: Urlaub auf eigene Gefahr.
Gibt es bei den Reisehinweisen Abstufungen?
Es kann sein, dass für einzelne Länder von einer Reise abgeraten wird. Das soll für Großbritannien der Fall sein, weil dort eine zweiwöchige Quarantäne für Einreisende gilt.
160 Reisewarnungen verlängert
Was ist mit Ländern außerhalb der EU?
Für mehr als 160 Länder hat Maas die Reisewarnung bis 31. August verlängert. Es können in diesem Zeitraum aber Ausnahmen gemacht werden.
Wie ist die Lage in diesen Ländern?
Die Türkei hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben und den Flugverkehr - auch nach Deutschland - wieder aufgenommen. Die türkische Regierung sagt, dass an Urlaubsorten am Mittelmeer wie Antalya und Bodrum für alle Corona-Sicherheitsvorkehrungen gesorgt sei und fordert eindringlich die Aufhebung der deutschen Reisewarnung. Ägypten will einige seiner Urlaubsorte ab 1. Juli wieder für Touristen aus dem Ausland öffnen. Auch Tunesien will den Flugverkehr Ende des Monats wieder aufnehmen.
Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Kann ich überhaupt in ein Land reisen, in dem es noch eine Reisewarnung gibt?
Grundsätzlich ja. "Eine Reisewarnung ist ja kein Reiseverbot", betont Außenminister Maas immer wieder. Allerdings bieten Veranstalter keine Pauschalreisen an, man kommt also nur auf eigene Faust dorthin. Zudem ist das Risiko höher. Zwar erlaubt die Reisewarnung eine kostenlose Stornierung einer Reise. Sie schränkt aber auch den Versicherungsschutz derjenigen ein, die trotzdem reisen.
Gilt dann selbst eine private Zusatzversicherung für das Ausland nicht?
Wenn bei der Abreise eine Reisewarnung für das jeweilige Land besteht, dann schließen die Tarife eine Kostenübernahme in der Regel aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Für alle anderen Länder gilt der Ratschlag, in die Bedingungen des Versicherungsvertrages zu schauen: Sind Pandemien dort ausgeschlossen, bestehe kein Versicherungsschutz.
Keine Rückholaktion mehr
Was ist mit einem Rücktransport im Krankheitsfall?
Häufig sei ein "medizinisch notwendiger Rücktransport" in die Heimat versichert, erklärt der BdV. Hat man einen besseren Tarif gewählt, kann auch ein "medizinisch sinnvoller Rücktransport" abgesichert sein. Für gesetzlich Versicherte kann es sich unter Umständen auch lohnen, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Komme ich zurück, wenn die Grenzen im Urlaubsland wieder geschlossen werden?
Eine Rückholaktion für 240.000 Touristen, wie nach Ausbruch der Corona-Pandemie, wird es nicht noch einmal geben. Das hat das Auswärtige Amt betont. Unter anderem deswegen wird die Reisewarnung für viele Länder außerhalb der EU länger bestehen bleiben.
Sorge vor Ansteckung ist kein Stornogrund
Hilft mir eine Reiserücktrittsversicherung, falls die Corona-Zahlen in meinem Reiseland bis Urlaubsbeginn steigen sollten?
Nein. Aus Sorge vor einer Ansteckung eine Reise zu stornieren, ist laut dem Bund der Versicherten "in keinem der Tarife am Markt ein versicherter Fall". Ersetzt werden Stornogebühren vielmehr nur dann, wenn der Versicherte selbst unerwartet krank wird oder an der Abreise durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist.
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