Sammlung

Wichtige Begriffe, um Gewerkschaften zu verstehen

Wir schauen die einzelnen Gewerkschaften an, blicken auf Erfolge und erklären so manche Abkürzung rund um die Arbeitnehmervertretungen.


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Von Anna Obermeier und Redaktion Freistunde

DGB: Der Deutscher Gewerkschaftsbund ist die größte Dachorganisation von Gewerkschaften in Deutschland und hat derzeit rund 5,7 Millionen Mitglieder. Der DGB koordiniert die Arbeit und Aktionen der einzelnen Gewerkschaften, ihm gehören unter anderem die im Folgenden vorgestellten an.

IG Metall: Bei der Industriegewerkschaft Metall organisieren sich viele, die zum Beispiel in der Automobil-, Stahl- oder Textilindustrie arbeiten. Sie ist mit über zwei Millionen Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft in Deutschland.

GEW: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat die Bildung im Blick. In ihr organisieren sich zum Beispiel Lehrer oder Sozialarbeiter.

IG BAU: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vertritt Arbeitnehmer, die zum Beispiel als Bauarbeiter, Maler und Lackierer oder Gärtner tätig sind.

EVG: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft ist die größte Arbeitnehmervertretung des Eisenbahn- und Transportwesens und vertritt das Personal in allen Sparten – von Fahrdienstleitern bis zu Lokführern.

IGBCE: Diese Abkürzung steht für die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Sie deckt Berufe aus diesen Bereichen ab.

Verdi: Dieser Begriff steht für Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und vertritt Friseure, Krankenpfleger oder Beschäftigte im Handel.

JAV: Steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie vertritt die Interessen von Jugendlichen und Azubis, achtet auf ihre korrekte Behandlung und ist Ansprechpartner für junge Menschen im Betrieb.

OJA: Ist die Abkürzung für Ortsjugendausschuss. Dort treffen sich junge Gewerkschaftsmitglieder aus der Nähe, tauschen sich aus und planen gemeinsame Aktionen. Vor allem größere Gewerkschaften haben einen OJA.

Betriebsrat: Dieser vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb und kann für sie mit dem Arbeitgeber verhandeln. Er achtet darauf, dass die Rechte der Arbeitnehmer eingehalten werden. Dafür hat er Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben sind und vom Arbeitgeber nicht ignoriert werden dürfen. Wer Teil des Betriebsrats ist, entscheiden die Beschäftigten selbst in regelmäßig stattfindenden Wahlen. In staatlichen Verwaltungen und Behörden gibt es Personalräte anstelle von Betriebsräten.

1. Mai: Der Tag der Arbeit ist in Deutschland arbeitsfrei und ein historischer Kampftag für Gewerkschaften. Zum ersten Mal begangen wurde er 1890. An diesem Tag finden überall in Deutschland Demonstrationen statt.

Heute selbstverständlich, doch diese Dinge haben Gewerkschaften erkämpft:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
  • Acht-Stunden-Tag
  • Fünf-Tage-Woche
  • Bezahlter Jahresurlaub
  • Schutz vor Kündigung
  • Engagement für Frieden, gegen Rassismus und Diskriminierung