Bundespolizei

Tscheche kann Inhaftierung abwenden


Die Bundespolizei hat einen per Haftbefehl gesuchten Tschechen geschnappt.

Die Bundespolizei hat einen per Haftbefehl gesuchten Tschechen geschnappt.

Von Redaktion idowa

Geldstrafe an Ort und Stelle bezahlt

Eine Unterstützungsstreife der Mobilen Überwachungseinheit aus Schwandorf kontrollierte am Mittwochmittag einen 39-Jährigen aus dem tschechischen Nachbarlandkreis Klatovy kurz nach seiner Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Neuaign/ Vseruby. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten einen aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg fest.

Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes hatte das Amtsgericht Cham im April 2019 einen Strafbefehl gegen den tschechischen Staatsbürger erlassen. Demnach sollte er 20 Tagessätze zu jeweils 38 Euro sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von 78 Euro bezahlen. Ersatzweise ordnete das Gericht 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe an. Der Verurteilte bezahlte allerdings nur eine Rate der Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft erließ deshalb im Juli 2019 Haftbefehl.

Da der 39-Jährige die restliche Geldstrafe in Höhe von 722 Euro und auch die Verfahrenskosten begleichen konnte, blieb er ein freier Mann.