Bundespolizei

Ukrainerin zahlt, um nicht zu sitzen


Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Von Redaktion idowa

Sie war per Haftbefehl gesucht

Eine 35-jährige Ukrainerin konnte am Montagabend eine zehn-tägige Haftstrafe in letzter Minute abwenden. Fahnder der Bundespolizei hatten die Frau kurz nach der Einreise aus Tschechien bei Furth im Wald kontrolliert und stellten dabei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Bereits im April 2018 hatte das Amtsgericht Regensburg die in Domazlice lebende Frau wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, ersatzweise zehn Tage Haft, verurteilt. Da die 35-Jährige aber die Geldstrafe nicht bezahlt und auch die Haft nicht angetreten hatte, erließ die Staatsanwaltschaft im August 2019 Haftbefehl. Der Gang ins Gefängnis blieb der Ukrainerin aber erspart. Sie konnte sowohl die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro als auch die noch offenen Verfahrenskosten in Höhe von 78,50 Euro bezahlen.