Blaulicht

Parkrempler endet in Schlägerei


Schlägerei nach Partynacht: Auslöser war ein Parkrempler. (Symbolbild)

Schlägerei nach Partynacht: Auslöser war ein Parkrempler. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein Parkrempler nach einer Disconacht endete am Sonntagmorgen in einer Schlägerei. Mit dabei auch ein eigentlich Unbeteiligter, der sogar auf die Polizei losging.

Am Sonntag gegen 5 Uhr morgens kam eine 18-Jährige aus dem Gemeindebereich Langdorf aus einer Disco in Regen und wollte mit ihrem Auto nach Hause fahren. Mit in ihrem Wagen saßen noch drei weitere Personen. Beim Ausparken stieß die 18-Jährige rückwärts gegen einen anderen geparkten Wagen. Dies beobachtete ein 23-jähriger Bekannter der Fahrerin, der dort ebenfalls auf die Heimfahrt wartete.

Es kam zum Streit zwischen diesem jungen Mann und den drei Mitfahrern im Unfallauto. Die drei stiegen schließlich aus. Einer der Mitfahrer schlug dem Wartenden mit der Faust ins Gesicht, danach wurde er zu Boden gebracht und von den dreien dort festgehalten. Es kamen dann die Freunde des 23-Jährigen hinzu und es kam erneut zu einem Wortgefecht zwischen den beiden Lagern.

In diesen Streit mischte sich plötzlich ein völlig unbeteiligter, erheblich betrunkener 21-Jähriger aus dem Gemeindebereich Kirchdorf ein. Der Kirchdorfer schlug zwei Männern mit der Faust ins Gesicht.

Nach dem Eintreffen der Polizei konnten die beiden Parteien schließlich voneinander getrennt werden. Auch der 21-jährige Kirchdorfer wurde von den Parteien getrennt und zunächst in den Streifenwagen gesetzt. Nachdem er dieses sogleich wieder verlassen wollte um erneut einen Streit zu beginnen, wurde er von einem Polizeibeamten zurückgedrückt. Hierbei versuchte er noch, mit der Faust nach dem Polizeibeamten zu schlagen. Der Schlag konnte abgewehrt werden.

Der 21-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und nach Aufnahme der Personalien aller Anwesenden zur Dienststelle verbracht. Hier wurde er schließlich von seinen verständigten Eltern abgeholt. Den jungen Mann erwarten nun Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Anzumerken wäre noch, dass durch den vorangegangenen Unfall an den beiden Fahrzeugen ein Schaden von je 500 Euro entstand.Die Unfallverursacherin wurde verwarnt.