München/Fürstenfeldbruck
Kindesmissbrauch! Polizist festgenommen
19. März 2019, 12:57 Uhr aktualisiert am 19. März 2019, 12:57 Uhr
Bereits am 21. Februar erstattete eine Anwältin für ihren Mandanten Anzeige gegen einen Polizisten. Der Vorwurf: sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen. Der Tatverdächtige hat die Straftat wohl vor über 15 Jahren begangen. Zudem ergab sich der Verdacht des Verbreitens pornografischer Schriften.
Das zuständige Polizeipräsidium Oberbayern Nord wurde sofort aktiv. Kriminalpolizisten ermittelten gegen den Beamten, der zum Zeitpunkt der Taten in Fürstenfeldbruck im Dienst war. Im März 2019 teilte zeitgleich ein Vater der Polizei mit, dass sein Sohn während eines Schülerpraktikums bei der Polizei einen Beamten kennengelernt habe, der ihm nach dem Praktikum pornografische Fotos und Filme geschickt haben soll. Dabei handelt es sich um denselben Mann. Aufgrund des dienstlichen Bezuges der Straftat hat das Dezernat für Interne Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II sofort den Fall übernommen.
Weitere Ermittlungen bestätigten den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Am 14. März wurde der Mann festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II erging am 15. März Haftbefehl. Zeitgleich hat das Polizeipräsidium Oberbayern Nord den Tatverdächtigen vom aktiven Polizeidienst suspendiert. Aufgrund der aktuellen Ermittlungen sind weitere jugendliche Geschädigte bekanntgeworden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Zahl der Opfer noch erhöhen wird. Die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie des Verbreitens von pornografischen Schriften werden fortgeführt.
Das Dezernat 13 des Bayerischen Landeskriminalamtes führt Ermittlungen auf Grund von Straftaten, die Polizeibeschäftigte während des Dienstes beziehungsweise mit starkem Bezug zum Dienst begangen haben. Jedes strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird in enger Abstimmung mit der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Diese entscheidet - wie bei jedem anderen Bürger - ausschließlich über die Anklageerhebung