Grenzkontrolle

Drogenfahrt mit 17-jähriger Schwangerer endet in Schafberg

Ein 45-Jähriger fällt den Grenzern bei der Einreise aus Tschechien wegen seiner Ausfallerscheinungen auf. Die finden über seine Fingerabdrücke heraus, dass ihn die Justiz sucht.


Die Bundespolizei hat einen verurteilten Mann geschnappt.

Die Bundespolizei hat einen verurteilten Mann geschnappt.

Von Redaktion Furth im Wald

Bundespolizisten haben Dienstagnacht am Grenzübergang Furth im Wald die Drogenfahrt eines 45-jährigen Deutschen gestoppt. Anschließend klickten für den Mann die Handschellen, weil die Justiz nach ihm suchte. Hätte er nur das Anhaltesignal beachtet.

Gegen 23 Uhr wiesen Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald einen Transporter mit österreichischer Zulassung bei der Einreise in die Kontrollstelle ein. Der Fahrer fuhr aber am Kontrollbeamten vorbei, reagierte nicht auf die Anweisungen der Bundespolizisten und rollte über einen Bordstein. Ausweisen konnte sich der Mann nicht, das gelang erst über einen Abgleich seiner Fingerabdrücke: Bei dem Mann handelte es sich demnach um einen 45-jährigen Deutschen, gegen den zwei Haftbefehle vorlagen.

Das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz hatte den Mann wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Da der 45-Jährige unbekannten Aufenthaltes war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl. Zudem hatte das Amtsgericht Nürnberg wegen des dringenden Tatverdachts eines weiteren Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz die Untersuchungshaft angeordnet.

Aufgrund der Ausfallerscheinungen boten die Beamten dem 45-jährigen Deutschen einen freiwilligen Drogenschnelltest an. Dies lehnte der Mann jedoch ab. Die zuständige Polizeiinspektion Furth im Wald ordnete deshalb eine Blutentnahme an. Zudem stellten die Polizisten fest, dass der Mann keine Fahrerlaubnis hat. Ihn erwarten jetzt Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel.

Bei einer der Mitfahrerinnen handelte es sich um 17-Jährige. Die Minderjährige gab an, schwanger zu sein. Das Jugendamt Cham nahm das Mädchen in Obhut. Einzig der 19-jährigen Beifahrerin gestatteten die Bundespolizisten die Weiterreise. Am Mittwoch führten Beamten den 45-Jährigen am Amtsgericht Nürnberg vor. Der Ermittlungsrichter bestätigte die Untersuchungshaft, was ihm einen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Weiden einbringt.