Umwelt

Überlegungen zu Wasserkraftwerk sorgen für Streit

Wasserkraftwerke sind schon seit vielen Jahren umstritten - das gilt besonders im sensiblen Alpenbereich. Trotzdem wird ein alter Plan für ein Kraftwerk im Allgäu nun wieder aus der Schublade geholt. Macht die neue Gesetzeslage das Projekt im Naturschutzgebiet möglich?


Trotz ablehnender Gerichtsurteile zu Wasserkraftwerken in den bayerischen Alpen in der Vergangenheit gibt es nun neue Überlegungen zu einem Kraftwerk im Allgäu. Denn aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, wonach erneuerbare Energien gefördert werden sollen, könnte sich die Rechtslage geändert haben.

Nach Angaben des Landratsamtes Oberallgäu wurde zuletzt ein mehr als zehn Jahre altes Projekt für ein Kraftwerk im Stillachtal wieder aufgegriffen. Die Gemeinde Oberstdorf sei diesbezüglich vor wenigen Wochen auf das Landratsamt zugekommen, berichtete die Kreisbehörde. Die Oberstdorfer Gemeindeverwaltung selbst ließ bis Dienstag entsprechende Anfragen zu dem Projekt unbeantwortet.

Umweltschützer haben bereits dagegen protestiert, dass die früheren Planungen nun wieder aufgenommen werden sollen. Die Kraftwerkspläne lägen zum größten Teil im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen und einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kritisierte der Bund Naturschutz (BN). "Wir fordern den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber und die Oberallgäuer Landrätin Indra Bayer-Müller auf, diesen Plänen sofort einen Riegel vorzuschieben", sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner in Richtung der beiden Freie-Wähler-Politiker.

Nach Angaben des Landratsamtes Oberallgäu wurde zuletzt ein mehr als zehn Jahre altes Projekt für ein Kraftwerk im Stillachtal bei Oberstdorf wieder aufgegriffen. Umweltschützer haben bereits dagegen protestiert, dass die früheren Planungen nun wieder aufgenommen werden sollen. Die Kraftwerkspläne lägen zum größten Teil im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen und einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kritisierte der Bund Naturschutz (BN).

Im Jahr 2017 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht die Genehmigung eines anderen Wasserkraftwerks nur wenige Kilometer entfernt für unzulässig erklärt. Die Richter hatten sich damals auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gestützt, wonach ein Wasserkraftwerk in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig sei.

Nach Angaben des Landratsamtes ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die rechtlichen Bedingungen zwischenzeitlich geändert hätten. Der Ausbau von erneuerbaren Energien liege nun "im überragenden öffentlichen Interesse".