Künstliche Pistenbeschneiung

Alpen: Behörde prüft Verdacht auf illegale Wasserentnahme


sized

Die Behörden prüfen derzeit, ob in einem Skigebiet illegal Wasser zum Betrieb von Schneekanonen entnommen worden ist. (Archivbild)

Von dpa

Nach dem Verdacht illegaler Wasserentnahmen in einem Skigebiet in den Allgäuer Alpen zur Versorgung von Schneekanonen ziehen sich die Untersuchungen voraussichtlich noch Monate hin. Eine abschließende Bewertung sei wohl erst im Frühjahr möglich, teilte das Landratsamt Oberallgäu mit. Es müsse geprüft werden, wie die unterirdischen Rohrleitungen verlaufen. "Dies bedarf einer genaueren Klärung, welche aufgrund der aktuellen Schneelage vor Ort momentan noch nicht möglich ist", betonte die Kreisbehörde in Sonthofen.

Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Wasserentnahmen im Skigebiet Balderschwang berichtet. Es gebe den Verdacht, dass der Liftbetreiber an mindestens zwei Stellen Wasser aus der Bolgenach
und einem ihrer Zuflüsse ohne Genehmigung entnommen habe, hieß es in dem Bericht.

Das Landratsamt kam nach einer ersten Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Wassernutzung zur Beschneiung der Pisten nicht zulässig sei. Es sei angeordnet worden, diese Entnahmen einzustellen. Die Behörde verwies aber darauf, dass es an einer Stelle der Bolgenach bereits seit Jahren eine Genehmigung zur Wasserentnahme gebe.

Das Unternehmen verwies laut dem Bericht der Zeitung ebenfalls auf "eine Genehmigung zur Entnahme von Oberflächenwasser zur Beschneiung der
Pisten". Darüber hinaus war bislang von dem Liftbetreiber keine Stellungnahme zu erhalten.

Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) erklärte, dass die möglichen Wasserentnahmestellen weder in einem Naturschutzgebiet oder einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem streng geschützten FFH-Gebiet lägen. "Selbstverständlich müssen die Vorgaben des Wasser- und Naturschutzrechts trotzdem eingehalten werden", sagte sie.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin wird derzeit geprüft, ob die Wasserentnahmen eine Umweltstraftat sein könnten. Die Sprecherin erklärte, dass zunächst einmal aber nur eine Ordnungswidrigkeit im Raum stehe, die von den Kommunen verfolgt werden könnte.


Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.