Prozessbeginn

Tödlicher Unfall auf Möbelhausparkplatz in Augsburg - Raser vor Gericht


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Für den Augsburger Raser wurde ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. (Symbolbild)

Von dpa

Mehr als ein Jahr nach einem tödlichen Unfall mit einem hochmotorisierten Auto auf dem Parkplatz eines großen Möbelhauses steht der Fahrer ab Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann am 26. August 2022 innerorts in Augsburg aus purer Angeberei und Gleichgültigkeit gegenüber anderen mit bis zu 145 km/h gerast ist. Erlaubt war nur Tempo 50. Als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor, flog das Auto förmlich von der Straße, durch einen Zaun auf den tieferliegenden Parkplatz eines großen Möbelhauses und prallte letztlich gegen einen Einkaufswagenständer.

Mitfahrer sieht seine Freundin sterben

Die 21 Jahre alte Beifahrerin erlitt tödliche Kopfverletzungen durch umherfliegende Holz- und Metallteile. Zwei weitere Mitfahrer wurden verletzt. Der Freund der jungen Frau, der von der Rückbank das Sterben seiner Partnerin mit ansehen musste, litt nach dem Unfall an schweren psychischen Folgen.

Auf dem Möbelhaus-Parkplatz, auf dem laut Staatsanwaltschaft etliche Kunden unterwegs waren, brachten sich zwei Frauen in Sicherheit, indem sie vor dem heranschleudernden Auto wegrannten. Nach den Ermittlungen war der Wagen auf dem Parkplatz wohl noch mit bis zu 94 Kilometern pro Stunde unterwegs. Der Wagen hatte nach Angaben der Ermittler rund 560 PS, hätte 325 km/h schnell fahren können. Im Oktober 2021 soll der Angeklagte bereits einmal eine ähnliche Raserfahrt in der Ortschaft unternommen haben, damals mit annähernd 200 km/h. Der Beifahrer damals habe panische Angst bekommen, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Weitere Verhandlungstage: Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Der Fahrer ist wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge angeklagt, darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Während der Ermittlungen blieb der Mann zwar zunächst in Freiheit. Als die Anklage bei Gericht eingereicht wurde, erließ das Landgericht aber sogleich einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 54-Jährigen. Dies ist ein relativ ungewöhnlicher Vorgang, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor keine Gründe für eine Untersuchungshaft gesehen hat. Der Fall hatte in der Region Augsburg für viele Diskussionen gesorgt. Die Angehörigen der getöteten Frau hatten an dem reparierten Zaun des Parkplatzes eine Gedenkstätte errichtet, an der auch Monate später noch regelmäßig Grablichter abgestellt wurden.

Die Strafkammer plant in den nächsten Wochen noch eine Reihe weiterer Verhandlungstage. Der Verteidiger des Autofahrers, Florian Engert, kündigte am Montag an, dass er zu Beginn des Prozesses eine Erklärung im Namen seines Mandanten verlesen werde. Details zum Inhalt nannte Engert noch nicht. Weitergehende Aussagen zu den Vorwürfen werde der Angeklagte in der Verhandlung zunächst nicht machen, sagte der Rechtsanwalt.