Bayern
SWM: Energiekosten sinken - wie der Strompreis gebremst wird
1. Februar 2023, 17:08 Uhr aktualisiert am 1. Februar 2023, 17:08 Uhr
München - Für Münchner Stromkunden war es ein Schock, als im November die Stadtwerke ankündigten, ihre Preise zum Jahreswechsel mehr als zu verdoppeln - auf 61,89 Cent pro Kilowattstunde (AZ berichtete)i. Für einen Zwei-Personen-Haushalt würde das fast 1676 Euro Stromkosten bedeuten, statt bislang 752 Euro im Jahr. Zumindest ab 1. April dieses Jahres gibt es eine kleine Erleichterung: Wie bereits angekündigt, werden die Stadtwerke (SWM) ihre Preise dann um zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) senken.
Und noch eine gute Nachricht: Wie die SWM gestern bestätigen, gilt das sogar rückwirkend, vom 1. Januar 2023 an.
Die SWM rechnen vor, dass damit der Strompreis je Münchner Haushalt im Schnitt um etwa 15 Prozent niedriger liegt als zunächst befürchtet. Rechnet man die staatliche Strompreisbremse dazu, sinken die Stromkosten im Durchschnitt sogar um 30 Prozent, so die SWM. Eine Beispielrechnung der Stadtwerke, bei 2500 kWh Jahresverbrauch: Statt 1425,77 Euro wären zum 1. April 2023 1187,86 Euro fällig, inklusive der staatlichen Strompreisbremse, (bemessen am Vorjahresverbrauch).
Die Stadtwerke
arbeiten derzeit an Kundenbriefen
Die SWM müssen Gewinne aus Erneuerbaren Energien zur Finanzierung der Strompreisbremse teilweise an den Bund abgeben. Doch diese Abschöpfung beginne später als erwartet, so die SWM. Daher steigen die Strompreise für Münchner Kunden etwas weniger.
Wann profitieren die Haushalte von den bundesweiten Preisbremsen? Die SWM kündigen an, dass die Abschläge für das Jahr 2023 zunächst nicht geringer werden. Erst zum 1. Januar 2024 werde ab- und verrechnet. Rückwirkend für das ganze Jahr 2023.
Wer nun anfängt, eine individuelle Detailrechnung aufzustellen, kann laut SWM erst noch den Februar abwarten. Denn im Laufe dieses Monats werde ein Rundschreiben an betroffene SWM-Kunden geschickt, mit einer genauen Rechnung der jeweiligen Ermäßigung. Das bereiten die SWM offenbar gerade vor. Auch, wie sich die neue Abschlagszahlung (wohl ab 2024) dann verändern wird, sei darin vermerkt.
Nicht wundern: Es könne auch passieren, dass manche Kunden künftig auch höhere monatliche Beiträge zahlen müssen, die aufgrund der Preisentwicklung ihren Abschlag bisher nicht angepasst und erhöht hatten. Und wichtig: Sie brauchen als Kunde nicht aktiv zu werden. Wenn Sie berechtigt sind, von den Preisabschlägen zu profitieren, geschieht das automatisch.
Die Strompreisbremse des Bundes funktioniert grundsätzlich so: Beschlossen ist, 80 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs staatlich zu subventionieren. Und zwar in Form eines Preisdeckels. Eine Beispielrechnung: Wer 100 Kilowattstunden (kWh) verbraucht, bezahlt für 80 kWh maximal 40 Cent pro kWh. (In dem Fall macht das: 32 Euro. Bei 1000 kWh Verbrauch: 800 kWh für 320 Euro).
Die restlichen 20 kWh (oder wie im zweiten Beispiel 200 kWh) muss der jeweilige Haushalt zu den Marktpreisen bezahlen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete diese restlichen 20 Prozent zu marktüblichen Preisen stets als eine Art Restanreiz zum Stromsparen für Gewerbe und Privathaushalte.