Bayern

Starnberger Flügelbahnhof wird abgerissen: Wie unwürdig!

AZ-Vize-Chefredakteuer Thomas Müller kommentiert den endgültigen Beschluss, hier keine Rücksicht mehr auf den Denkmalschutz zu nehmen


Der Turm am künftigen Flügelbahnhof

Der Turm am künftigen Flügelbahnhof

Von Thomas Müller

München - Nun ist es also vollbracht: Der Abriss des Starnberger Flügelbahnhofs ist jetzt auch formell beschlossene Sache. Stolz braucht keiner auf das Ergebnis zu sein, ein denkmalgeschütztes und -würdiges Objekt abzureißen - die Stadtplaner nicht, die Stadtgestaltungskommission sowieso nicht, die Bahn erst recht nicht, und auch die seltsam stillen Denkmalschützer nicht.

Die halbgare Rechtfertigung der Stadtplaner: Die Unterschutzstellung 2010 sei ja erst nach dem Start des Planungsverfahren erfolgt - und daher nicht bindend. Eine eigentümliche Rechtsauffassung im Umgang mit denkmalgeschützten Kulturgütern, die denkmalschutzrechtlich - eine Denkmaleigenschaft besteht in Bayern kraft Gesetzes - unhaltbar ist. Aber das spielt hier keine Rolle, zeigt aber wieder einmal die Tendenz, bei Projekten der Öffentlichen Hand einen sehr "großzügigen" Maßstab bei Eingriffen in die Substanz von Baudenkmälern zuzulassen. Der gemeine Bürger, der in Fragen von Dachgauben oder Fenstern nur allzu oft gegen Windmühlen kämpft, reibt sich bloß verwundert die Augen.

Was bleibt? Das Plazet für einen unwürdigen Abriss - sowie für ein deplatziertes Hochhaus im Zentrum der Stadt. Und wieder einmal ein unrühmliches Ende Münchner Stadt(ver)planung.