Denkmalschutzgesetz
Experten: Denkmäler in Bayern sind in Gefahr
11. Dezember 2022, 12:45 Uhr aktualisiert am 11. Dezember 2022, 12:45 Uhr
Von
Rita Neumaier
"Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte, der Natur sowie der Landschaft genießen öffentlichen Schutz", heißt es in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung. Das Denkmalschutzgesetz hatte im Parlament große Zustimmung erfahren. Von der Bundesregierung wurde anerkannt, dass Bayern auf dem Gebiet der Denkmalpflege eine vorbildliche Stellung einnahm und das Gesetz wurde sogar europaweit als vorbildlich gerühmt.
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