Prozess in Ingolstadt
Staatsanwalt will lebenslange Haft für Doppelgängerin-Mord
10. Dezember 2024, 12:01 Uhr
Im Prozess um den sogenannten Doppelgängerin-Mord hat die Staatsanwaltschaft erneut für die beiden Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe verlangt. Der Staatsanwalt forderte zudem für die 25 Jahre alte Frau und den ein Jahr älteren Mann die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer diesem Antrag folgen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Verurteilung bereits vor einem Monat gefordert. Im Anschluss an dieses Plädoyer hatten die Verteidiger aber noch einmal mehrere Zeugenvernehmungen verlangt, teilweise ist das Gericht diesen Anträgen gefolgt. Deswegen musste nun die Staatsanwaltschaft nach der erneuten Beweisaufnahme noch einmal plädieren.
Eine Deutsch-Irakerin soll zusammen mit einem Kosovaren eine 23-Jährige aus Eppingen in Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie in einem sozialen Netzwerk im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen.
Die Staatsanwaltschaft hat auch gefordert, für beide Angeklagten im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Das Gericht hat allerdings klargemacht, dass es dafür keine Notwendigkeit sieht. Die Nebenklägerin, die den Vater des Opfers vor Gericht vertritt, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Anwältin warf den Verteidigern vor, durch zahlreiche Anträge das seit Januar 2024 laufende Verfahren "unerträglich in die Länge" gezogen zu haben. Dadurch sei der Schmerz des Vaters weiter verstärkt worden.
Auch die Anwälte der beiden Angeklagten sollten am Dienstag noch ihre Plädoyers halten. Die Urteilsverkündung ist für die kommende Woche geplant.
Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.