Rechtspopulismus

Söder stellt erneut Strafantrag gegen österreichischen Populisten Grosz

Das Amtsgericht Deggendorf hat Gerald Grosz bereits verurteilt. Wegen eines "Trottel"-Zitats hat Markus Söder erneut Strafantrag stellen lassen.


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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat gegen den österreichischen Rechtspopulistn Gerald Grosz erneut Strafantrag wegen Beleidigung gestellt (Archivbild).

Von dpa

Die Staatskanzlei von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Strafantrag gegen den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz gestellt. Das Ermittlungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt, bestätigte die Behörde auf dpa-Anfrage. Der frühere Politiker Grosz, der in Deutschland der AfD nahe steht, hatte in einer Sendung im österreichischen Fernsehen im Jahr 2023 über Söder gesagt: "Ich leg noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist."

Grosz war bereits als Gast beim politischen Aschermittwoch der AfD Anfang 2023 in Niederbayern ausfällig gegenüber Söder geworden und hatte den bayerischen Ministerpräsidenten unter anderem als "Södolf" bezeichnet. Das Amtsgericht Deggendorf hat Grosz deshalb zu einer Geldzahlung von knapp 15.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte Grosz einen Strafbefehl über 36.000 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen das Gerichtsurteil ging er in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bisher nicht bekannt.

Grosz wird am kommenden Montag beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest erneut als Gast der AfD in Niederbayern erwartet. Der Strafantrag sei gestellt worden, wenige Tage nachdem die Pläne für den neuerlichen Auftritt bekanntgegeben worden seien. "Das stinkt nach vorauseilendem Gehorsam oder gar einer Weisung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz", heißt es in einer Mitteilung von Grosz.

Grosz geht davon aus, dass die von ihm getroffene Aussage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt ist. Politiker müssten im Rahmen der Machtkritik bereit sein, mehr einzustecken, als Privatpersonen. Die Bayerische Staatskanzlei wollte sich nicht zu der Angelegenheit äußern.