Oberzeitldorn/Regensburg

Schwangerenmord - Geht Staatsanwaltschaft in Revision?


Gibt es eine Revision im Schwangerenmordfall von Oberzeitldorn?

Gibt es eine Revision im Schwangerenmordfall von Oberzeitldorn?

Von Redaktion idowa

Im Schwangerenmord von Oberzeitldorn ist der beschuldigte 40-Jährige im Februar zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nun könnte es möglicherweise eine Revision geben.

Gegen das Urteil "Totschlag und Schwangerschaftsabbruch" im Schwangerenmordfall von Oberzeitldorn könnte Revision eingelegt werden. Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichtes Regensburg vorliegt, werde geprüft, "ob das Revisionsverfahren Erfolg verspricht". Ist Aussicht auf Erfolg gegeben, werden die Akten zusammen mit einer Begründung dem Bundesgerichtshof (BGH) zugesandt und dort rechtlich geprüft. Dies sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, gegenüber idowa.

Ist die Revision erfolgreich, wird das Urteil aufgehoben und die Tötung an der 45-Jährigen Schwangeren neu verhandelt. Ziel ist laut Fiedler nach wie vor eine "Verurteilung nach Antrag des Sitzungsvertreters der Hauptverhandlung". Die Forderung der Staatsanwaltschaft: "Totschlag in einem besonders schweren Fall". Bei einer entsprechenden Verurteilung könnte, ähnlich wie bei Mord, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Erwartet wird das schriftliche Urteil des Landgerichtes Regensburg in den kommenden zwei Monaten.

Im September 2016 hatte der 40-Jährige aus dem Landkreis Straubing-Bogen in Oberzeitldorn seine schwangere Ex-Freundin und in der Folge das gemeinsame ungeborene Kind getötet. Der Mann war im Februar vor dem Landgericht in Regensburg zu einer zehnjährigen Haftstraße verurteilt worden.

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