Verwaltungsgericht Würzburg

Schüler mit Klage gegen Nasenabstrich gescheitert


Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.

Von mit Material der dpa

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag zweier Schüler abgelehnt, die ihre Corona-Selbsttests mit einer Speichelprobe statt mit einem Nasenabstrich machen wollten.

Die 13-jährige Gymnasiastin und ihr 12-jähriger Bruder hatten erklärt, sie hätten häufig Nasenbluten und Angst vor den Tests mit einem in die Nasenhöhle eingeführten Fremdkörper. Die Verwaltungsrichter entschieden am Mittwoch, die Landesregierung schließe eine Wahlfreiheit der Schüler bei den Tests bewusst aus. Sie wolle einheitliche Tests im Klassenverband durch die Lehrkraft. Dass andere Bundesländer das anders regeln, mache die bayerische Regelung nicht rechtswidrig. Die beiden Kläger könnten die Tests in der Schule durch eine Impfung vermeiden.