Fußball

Rote Karten für Amateur-Trainer haben jetzt ein Nachspiel


Bei unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter seit Saisonbeginn auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer roten Karte vom Platz schicken und damit ein Innenraumverbot aussprechen. (Symbolbild)

Bei unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter seit Saisonbeginn auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer roten Karte vom Platz schicken und damit ein Innenraumverbot aussprechen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bereits seit Beginn der Saison 2019/20 können Schiedsrichter im Amateurfußball auch Trainern und Offiziellen die rote Karte zeigen. Eine zusätzliche Änderung gab es nun bei der Ahndung solcher Fälle. Einen entsprechenden Beschluss hat nun der Bayerische Fußballverband (BFV) bekanntgegeben.

Bei unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter seit Saisonbeginn auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer roten Karte vom Platz schicken und damit ein Innenraumverbot aussprechen. Die unabhängige BFV-Sportgerichtsbarkeit entscheidet im Anschluss über den Zeitraum des Innenraumverbots.

Wird ein Trainer oder Offizieller des Platzes verwiesen, bleibt er - analog zur Regelung für Spieler - bis zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform gesperrt und erhält ein Innenraumverbot. 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die gesperrten Trainer, beziehungsweise Offiziellen nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Kontakt zur Mannschaft.

Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Sitzung am vergangenen Wochenende mit einer Anpassung von Paragraf 40, Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung die entsprechende rechtliche Grundlage für die Umsetzung der modifizierten Fußballregeln des International Football Association Board (IFAB) geschaffen.

Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit der roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht eingesetzten Spielers zwar eindeutig einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Die Unparteiischen haben sowohl die Möglichkeit, ein Vergehen zunächst mit einer gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei größeren Regelverstößen direkt die rote Karte zu zeigen.