Erneuter Warnstreik

NGG legt Vion Schlachthof Vilshofen lahm


Die Mitarbeiter streiken vor dem Schlachtbetrieb Vion in Vilshofen.

Die Mitarbeiter streiken vor dem Schlachtbetrieb Vion in Vilshofen.

Von Redaktion idowa

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat am Mittwoch ab 3 Uhr die Beschäftigten am Schlachthof Vion in Vilshofen zum zweiten Warnstreik aufgerufen und den Betrieb zum Stillstand gebracht.

Die Schlachtung um 3.30 Uhr als auch die zweite Schicht um 6.30 Uhr ist nahezu geschlossen dem Aufruf der NGG zur Arbeitsniederlegung gefolgt. "Auch strömender Dauerregen konnte die Streikbereitschaft heute nicht brechen. Daran erkennen wir, wie groß die Empörung über das Angebot der Vion ist", sagte Kurt Haberl von der Gewerkschaft.

Hintergrund: Die Gewerkschaft NGG verhandelt derzeit mit Vion Food Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge für bundesweit zehn Standorte, unter anderem für die Standorte in Vilshofen und Landshut und fordert Lohnerhöhungen in Höhe von 200 Euro im Monat für alle Beschäftigten. Vion Food hat nach drei Verhandlungen einen Einstiegslohn in Höhe von 10,50 Euro pro Stunde sowie Lohnerhöhungen im Volumen von 2 Prozent ab Juli 2021 angeboten.

Parallel dazu waren die bundesweiten Verhandlungen zwischen der NGG und der Fleischindustrie über einen Mindestlohntarifvertrag von der Gewerkschaft NGG abgebrochen worden. Die Arbeitgeberseite hatte das geforderter Dreistufenmodell abgelehnt. Es sah einen Einstiegslohn von 12,50 Euro, die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit und einen Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für FacharbeiterInnen vor. Auch sollten die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Fleischbranche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie hätten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, gegolten.