Nittenauer Drückjagd

Milde Strafe für tödlichen Schuss


Der Prozess um einen tragischen Jagdunfall in Nittenau ist am Mittwoch mit einer Bewährungsstrafe für den Jäger zu Ende gegangen.

Der Prozess um einen tragischen Jagdunfall in Nittenau ist am Mittwoch mit einer Bewährungsstrafe für den Jäger zu Ende gegangen.

Von Redaktion Regionales

Musste man diesen Fall beim Landgericht verhandeln und damit vor einer Instanz, die im Regelfall nicht für fahrlässige Tötungen zuständig ist? In seinem einstündigen Schlussvortrag ließ Staatsanwalt Oliver Wagner keinen Zweifel an der Auffassung seiner Behörde: "Der Vorgang war außerordentlich komplex und hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt." Ähnlich äußerte sich später die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber.

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