Nittenauer Drückjagd
Milde Strafe für tödlichen Schuss
25. Juli 2019, 11:06 Uhr aktualisiert am 25. Juli 2019, 14:09 Uhr
Von
Redaktion Regionales
Musste man diesen Fall beim Landgericht verhandeln und damit vor einer Instanz, die im Regelfall nicht für fahrlässige Tötungen zuständig ist? In seinem einstündigen Schlussvortrag ließ Staatsanwalt Oliver Wagner keinen Zweifel an der Auffassung seiner Behörde: "Der Vorgang war außerordentlich komplex und hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt." Ähnlich äußerte sich später die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber.
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