Bayern
Jetzt beantragen: Hilfe bei den Heizkosten
16. Januar 2023, 16:47 Uhr aktualisiert am 16. Januar 2023, 16:47 Uhr
Der Zuschuss ist für Menschen gedacht, die keine staatlichen Gelder wie Sozialhilfe bekommen, und trotzdem nicht genug verdienen, um die Heizrechnung zu bezahlen. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Einzelperson 700 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gibt es 300 Euro.
Einen Antrag stellen können Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Diese liegt für einen Ein-Personenhaushalt bei 1540 Euro netto, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 2310 Euro netto. Auch Bafög-Empfänger und Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, sind berechtigt.
Es ist möglich, den Antrag in den Sozialbürgerhäusern zu stellen. Auch in verschiedenen Alten- und Service-Zentren etwa in Laim, Bogenhausen und Neuperlach befassen sich Sachbearbeiter damit. Zur Antragsstellung muss man einen Personalausweis und die letzte Jahresnebenkostenabrechnung (Heizkosten), einen Nachweis über das Einkommen oder zum Beispiel den Wohngeldbescheid mitbringen. Auch einen Antrag muss man ausfüllen. Diesen kann man auf www.waermefonds.de herunterladen. Hier stehen auch alle Anlaufstellen und alle notwendigen Dokumente. che