"Pandemie bleibt unberechenbar"

Holetschek gegen Ampel-Pläne für künftige Corona-Rechtsgrundlage


Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Von mit Material der dpa

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Pläne von SPD, Grünen und FDP im Bund zur künftigen Rechtslage in der Corona-Pandemie kritisiert.

Es gebe weiterhin eine "Notlage von internationaler Tragweite", sagte der CSU-Politiker, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist. "Deshalb brauchen die Länder größtmögliche Flexibilität, um auf zunehmende Infektionszahlen reagieren zu können." Es sei nicht sinnvoll, dass die Landtage künftig in ihrem Recht beschnitten werden sollten, selbst über eine epidemische Lage in ihrem Land zu entscheiden.

Auch der von den drei möglichen künftigen Koalitionspartnern genannte Termin für das Ende der Corona-Lage müsse bezweifelt werden, sagte Holetschek. "Der Winter kommt. Die Infektionszahlen steigen. Die Pandemie bleibt unberechenbar. Ob sie am 20. März 2022 vorbei sein wird, weiß heute niemand."

Um für die kommenden Monate gerüstet zu sein, müssten Bund und Länder dringend dort nachsteuern, "wo es brennt oder schnell brennen kann", betonte Holetschek. So brauche es Ausgleichszahlungen für jene Kliniken, die wegen der Versorgung von Covid-19-Patienten erhebliche Belegungs- und damit Erlösrückgänge zu verzeichnen hätten. "Das muss der Bund jetzt schnell und unbürokratisch regeln", sagte Holetschek. Zudem brauche es mehr Unterstützung für die Pflegekräfte. Der CSU-Politiker forderte Steuerfreiheit für alle Zuschläge für Pflegekräfte.

Die möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen die Rechtsbasis für weitgehende Corona-Einschränkungen in Deutschland nicht weiter verlängern. Die "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll nach rund 20 Monaten zum 25. November enden. Als Hauptgrund nannten die drei Fraktionen am Mittwoch den Fortschritt der Impfungen. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 sollen den Ländern aber weniger umfassende Vorgaben ermöglicht werden.