Corona in Bayern
Gottesdienste in Bayern bleiben zu Ostern erlaubt
24. März 2021, 19:50 Uhr aktualisiert am 24. März 2021, 19:34 Uhr
Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder einer Synagoge verzichten.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte am Mittwoch nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in München klar, "dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert". Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung könnten Ostergottesdienste stattfinden, sie sollen "weiterhin uneingeschränkt zulässig" sein.
Zwar empfehle die Staatsregierung den Gemeinden, digitale Formate anzubieten und auszuweiten. Aber: "Wir wollen da überhaupt keinen Druck ausüben." In dieser Strategie bestehe "Einvernehmen" zwischen der Staatsregierung und den Religionsgemeinschaften, sagte Herrmann.
Die Kirchen hatten zuvor kritisiert, dass sie von der Bitte von Bund und Ländern, an Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, überrascht worden seien.