Überblick
Corona-Regeln über Ostern: Das gilt in Bayern
1. April 2021, 8:38 Uhr aktualisiert am 30. März 2021, 16:27 Uhr
Die Regierung hat die Pläne für einen angedachten Mega-Lockdown über Ostern verworfen, weil sie zum Teil rechtlich nicht umsetzbar gewesen wären. Welche Regeln gelten dann noch an Ostern in Bayern? Ein Überblick.
Grundsätzlich hält die Bayerische Regierung an der Corona-Notbremse fest. Sie besagt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aneinander folgenden Tagen die Lockerungsschritte zurückgenommen werden. Die Corona-Regeln, die über Ostern gelten, gelten schon jetzt. Den Corona-Lockdown hat die Regierung in Bayern vorerst bis 18. April verlängert. Welche Schritte es danach geben wird, darüber will sich Kanzlerin Angela Merkel am 12. April mit den Ministerpräsidenten beraten.
Wer darf sich treffen?
In Bayern gelten weitgehend die Regeln der Notbremse. Sie ist von der Inzidenz am jeweiligen Ort abhängig. Liegt die Inzidenz unter 100, sind Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Liegt die Inzidenz über 100, ist nur ein Treffen von einer Person mit einem anderen Haushalt erlaubt. Die Regeln ändern sich erst, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge den Wert "100" unterschreitet beziehungsweise überschreitet.
Wo darf das Treffen stattfinden?
Wenn Personen eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis besuchen, dann gelten die Regeln am Zielort.
Wie lange darf ich beim Treffen bleiben?
Wer sich in einer Region aufhält, in der die Inzidenz über 100 ist, muss die Ausgangssperre beachten. Sie beginnt am Abend um 22 Uhr und endet am Tag darauf am Morgen um 5 Uhr. In dieser Zeit ist ein Aufenthalt im Freien nur aus triftigen Gründen erlaubt. Die Heimfahrt von einem Besuch zählt explizit nicht dazu.
Darf ich bei meinem Besuch übernachten?
Übernachtungsangebote wie Hotels, Herbergen und Campingplätze sind untersagt. Übernachtungen bei Privatpersonen sind dagegen erlaubt.
Darf ich meine Angehörigen in Heimen besuchen?
Seit Samstag, 27. März, können Bewohner von Alten-, Pflege und Behinderteneinrichtungen wieder mehr Besuch empfangen. Die Beschränkung auf eine Person pro Tag fällt weg, wie aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervorgeht. Der Schritt wird damit begründet, dass in den Einrichtungen bereits sehr viele Menschen geimpft sind. Besucher müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Dies ist auch mit einem Selbsttest unter Aufsicht in der Einrichtung möglich.
Darf ich in den Urlaub fahren?
Reisen innerhalb Deutschlands und ins Ausland sind nicht verboten. Allerdings müssen in Deutschland Hotels, Herbergen, Ferienwohnungen und Campingplätze geschlossen bleiben. Zudem appelliert die Regierung an die Bürger, Zuhause zu bleiben. Wer aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt, muss zehn Tage lang in Quarantäne. In dieser Zeit darf das eigene Haus beziehungsweise die Wohnung nicht verlassen werden, auch Besuch ist tabu. Rückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen sich sogar 14 Tage lang in Quarantäne begeben.
Finden Gottesdienste statt?
Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder einer Synagoge verzichten. Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung könnten Ostergottesdienste stattfinden, sie sollen "weiterhin uneingeschränkt zulässig" sein. Zwar empfehle die Staatsregierung den Gemeinden, digitale Formate anzubieten und auszuweiten. Aber: "Wir wollen da überhaupt keinen Druck ausüben", teilt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mit. Die Entscheidung trifft schließlich die Kirche vor Ort. Bei Gottesdiensten muss trotzdem die nächtliche Ausgangssperre beachtet werden, die an Orten mit einer Inzidenz über 100 gilt.
Darf ich Ausflüge machen?
Ausflüge sind erlaubt. Allerdings muss man auf den Inzidenzwert des jeweiligen Ausflugsorts achten. An Orten, die eine Inzidenz von über 100 haben, gilt die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Freizeitmöglichkeiten sind eingeschränkt. Freizeitparks und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie die Öffnung von Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren und Saunen sind untersagt. Führungen sind auch verboten. Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr und touristischen Bahnverkehren sind ebenfalls nicht erlaubt.
Darf ich mit meinen Kindern einen Spielplatz besuchen?
Spielplätze sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die Erwachsenen sollen beim Besuch Versammlungen vermeiden und sie sollen darauf achten, dass Kinder ausreichend Abstand zueinander haben.
Darf ich mit dem Motorrad fahren?
Spazierfahrten beziehungsweise Ausflüge mit einem Auto oder einem Motorrad sind erlaubt.
Darf ich Einkaufen?
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die geplante Osterruhe gestoppt. Angedacht war, dass am Gründonnerstag alle Geschäfte geschlossen sein müssen und am Karsamstag nur der Lebensmittelhandel geöffnet haben darf. Daraus wurde nichts, weil das rechtlich nicht umsetzbar gewesen wäre. Demnach haben am Gründonnerstag und Karsamstag alle Lebensmittelhändler, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien geöffnet. Die Geschäfte im Einzelhandel dürfen nur an Orten geöffnet sein, wenn die Inzidenz unter 100 ist.
Dürfen Gastronomiebetriebe Essen anbieten?
Gastronomiebetriebe dürfen nach wie vor keine Gäste aufnehmen, die Speisen und Getränke vor Ort verzehren. Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist dagegen zulässig.