Verfassungsgerichtshof

Gericht urteilt über AfD-Klage wegen Gremien-Besetzung


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Gleich zwei AfD-Klage beschäftigen an nur einem Tag das höchste bayerische Gericht.

Von dpa

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will heute seine Entscheidung verkünden, ob die Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im bayerischen Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht. Besonders heikel ist diese Frage, weil das Kontrollgremium den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert - und die AfD auch in Bayern von diesem als Gesamtpartei beobachtet wird.

Konkret geht es in den Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden. Die AfD argumentiert deshalb, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit und effektive Oppositionsarbeit beschnitten. Das Kontrollgremium müsse spiegelbildlich wie der Landtag selbst besetzt werden.

Die Vertreter des Landtags argumentierten dagegen vor Gericht, dass der Zugang zu dem Gremium sehr wohl durch eine Wahl geregelt werden dürfe. Und die sei nun einmal geheim. Zudem sei ein Abgeordneter frei und niemandem für eine Wahlentscheidung Rechenschaft schuldig.

Im Sommer 2021 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, damals wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - über die wird nun entschieden.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Politiker anwesend waren. Die AfD wird auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet.

Schon am Vormittag will der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung über eine AfD-Klage gegen die Haushaltsaufstellung 2022 verkünden. Es geht um eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums an das Büro des Haushaltsausschusses im Landtag, in dem damals auch zu AfD-Änderungsanträgen Stellung genommen wurde. Die AfD argumentiert, dies verstoße gegen die Geschäftsordnung des Landtags und das Neutralitätsgebot und habe ihre Mitwirkungsrechte als Abgeordnete und Fraktion bei der Budgetfindung beeinträchtigt.


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