Bewährungsstrafe
Deggendorfer Landgericht verurteilt Priester wegen Missbrauchs
19. Januar 2024, 17:32 Uhr
Eineinhalb Jahre Haft wegen sexueller Übergriffe in fünf Fällen, so lautete am Freitag das Urteil gegen einen Priester. Dessen Vernehmung wie auch die Plädoyers fanden jeweils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf fand wegen des minderjährigen Opfers vor der dortigen Jugendkammer statt.
Der 66 Jahre alte Angeklagte trat zum Prozessauftakt dunkel gekleidet und komplett vermummt in den Gerichtssaal. Mit wie zum Gebet gefalteten Händen stand er vor Beginn der Verhandlung minutenlang neben seinem Anwalt - vor dem Kreuz, das regulär in bayerischen Gerichtsälen hängt. Er trug eine Art Sturmhaube, die das Gesicht verfüllte, dazu eine große Sonnenbrille.
Der Priester soll während zweier mehrtägiger Radtouren im Sommer 2022 an einem 15 Jahre alten Messdiener sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in mehreren Fällen zur Last gelegt. Diesen Straftatbestand sah die Kammer aber nicht als erfüllt an. Der Angeklagte habe die Radtouren nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat mit dem Geschädigten unternommen, erläuterte eine Gerichtssprecherin dazu nach der Urteilsverkündung.
Der Priester stammte aus dem Raum Köln. Weil eine der Radtouren im Landkreis Regen stattgefunden hatte und somit dort einer der mutmaßlichen Tatorte lag, fand der Prozess jedoch im für Regen zuständigen Gerichtsbezirk Deggendorf statt. Dem Vernehmen nach berücksichtigte das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung, dass der Priester sich geständig gezeigt hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.