Gesetzesnovelle

Baden-Württemberg will Schottergärten verbieten


Gehören Steingärten in Baden-Württemberg bald der Vergangenheit an? (Symbolbild)

Gehören Steingärten in Baden-Württemberg bald der Vergangenheit an? (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Baden-Württemberg will laut übereinstimmenden Medienberichten Schottergärten aus der Landschaft verbannen. Die grün-schwarze Landesregierung brachte demnach am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein.

Die Gesetzesnovelle sieht demnach unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen. Schottergärten im Südwesten seien schon bislang nicht zulässig, wie der Südwestrundfunk einen Sprecher des Umweltministeriums zitiert. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, sei den meisten nicht bekannt. Das Verbot solle in der Gesetzesnovelle klargestellt werden.

Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher weiter. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort." Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er Jahre existiert.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll. Die geplanten Änderungen kamen mit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren. Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich schließlich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten.

Der Landtag in Stuttgart soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen.

In Bayern hatte der Ministerrrat eine entsprechende Änderung der Bauordnung Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht. Die Neuerung sollte es Städten und Gemeinden vereinfachen, eine Bepflanzung in entsprechenden Gärten anzuordnen. Lesen Sie hierzu Steinwüsten in Vorgärten: Kommen bald Verbote?