Bayern
Steinwüsten in Vorgärten: Kommen bald Verbote?
4. Dezember 2019, 17:20 Uhr aktualisiert am 4. Dezember 2019, 18:09 Uhr
"Steinwüsten" in Vorgärten könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Das sieht eine aktuelle Änderung der bayerischen Bauordnung vor.
Die Änderung der Bauordnung soll es Städten und Gemeinden vereinfachen, eine Bepflanzung in entsprechenden Gärten anzuordnen. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag die Neuerung auf den Weg gebracht, wie Onetz berichtet. Davon betroffen sein sollen gekieste oder gepflasterte Vorgärten, die nicht als Stellplatz genutzt werden. Hier könnten Kommunen künftig einschreiten. Die genauen Vorgaben und Umsetzungsrichtlinien sind noch nicht bekannt.
Wie wird die neue Möglichkeit in ostbayerischen Kommunen wahrgenommen? Die Stadt Straubing habe von der geplanten Regelung bereits erfahren, kenne sie aber nicht im Detail, wie Pressesprecher Johannes Burgmayer auf idowa-Nachfrage mitteilt. "Es wird noch einige Zeit dauern, bis das Gesetz verabschiedet wird. Es muss sich auch erst noch der Städtetag äußern." Ob in Straubing Handlungsbedarf besteht, weil Vorgärten immer mehr zu "Steinwüsten" werden? Die Stadt habe hierzu aktuell keine entsprechenden Beobachtungen vorliegen.
Die Stadt Regenburg ist einen Schritt weiter. In einer Mitteilung seitens der Stadt heißt es, dass die Kommune bereits an einer sogenannten Freiflächengestaltungssatzung arbeite - unabhängig von der des Ministerrats. Den Trend zu Steinwüsten und versiegelten Gärten habe man in Regensburg in den letzten Jahren durchaus festgestellt. Wegen der besseren Luft, des Kühlfaktors im Sommer und der Entlastung der Kanalisation bei Starkregen bevorzuge die Domstadt Grünflächen. Deshalb bringe man jetzt die entsprechende Änderung auf den Weg. Danach wären gekieste und gepflasterte Vorgärten nicht mehr zulässig. Über die Satzung soll der Regensburger Stadtrat voraussichtlich im 1. Quartal 2020 abstimmen.
Das Thema hatte in der Vergangenheit bereits in unterschiedlichen Regionen für Diskussionen gesorgt. Der Bremer Senat hat eine entsprechende Regelung im Mai beschlossen, die vorsieht, dass Außenflächen zu begrünen sind, es sei denn, sie werden anderweitig genutzt - etwa als Terrasse oder Stellplatz. In manchen Kommunen in Westdeutschland gibt es ebenfalls bereits entsprechende Vorgaben. Auch im Internet engagieren sich Gegner der Steinwüsten, etwa in Facebook-Gruppen mit Titeln wie "Gärten des Grauens".
Das Thema Bepflanzung wurde jüngst auch in der Ausstellung "Tatort Garten - Ödnis oder Oase" aufgegriffen, die bis Ende November in Landau an der Isar zu sehen war.
Lesen Sie hierzu den Artikel Großes Interesse am "Tatort Garten" auf idowa.plus.
Nicht nur um die Bepflanzung der Vorgärten gibt es immer wieder Diskussionen, sondern auch um die Begrünung des öffentlichen Raumes. Thema war dies jüngst etwa im Landkreis Cham in Roßbach.
Lesen Sie hierzu den Artikel Steinwüste als Rettungsinsel auf idowa.plus.