Kriminalität
Angeklagter bestreitet Mord an Obdachlosem
30. Oktober 2024, 10:55 Uhr
Im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen, dessen brennende Leiche unter einer Brücke am Englischen Garten gefunden wurde, weist der Angeklagte die Vorwürfe gegen ihn zurück. "Der Angeklagte bestreitet, das Opfer ermordet, ausgeraubt und angezündet zu haben", sagte sein Anwalt vor dem Landgericht München I in einer Erklärung - und brachte einen Dritten ins Spiel. Sein Mandant sei an dem Tag, an dem der Mann unter der Brücke starb, mit diesem Dritten in dem großen Münchner Park unterwegs gewesen.
Dieser, so heißt es in der Erklärung der Verteidigung, habe angegeben, jemand schulde ihm noch Geld und sich dann in Richtung der Brücke begeben. Dort sei der Angeklagte dann später auf ein Feuer aufmerksam geworden, habe den brennenden Toten gefunden und Passanten gebeten, die Polizei zu alarmieren.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders: Sie hat den 57 Jahre alten Ungarn, der ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu stammt, wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge angeklagt. Als Mordmerkmale nimmt sie Habgier und die Verdeckung einer Straftat an.
Sie geht davon aus, dass er das 78 Jahre alte Opfer schlug und würgte, um dann dessen Handy, Werkzeuge und ein Gummiband stehlen zu können. Die Gegenstände habe ihm jener Dritte gegeben, hieß es dagegen in der Verteidigererklärung. Laut Anklage erlitt der Mann unter anderem Verletzungen am Schädel, Brüche an Nase und Kiefer. Er starb "im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu den Schlägen auf den Kopfbereich und der Druckausübung auf den Hals noch vor Ort".
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der Angeklagte nach der Tötung des Mannes nochmal zurück, zündete die Leiche an, um seine Tat zu vertuschen - und schrie dann um Hilfe, um auf den Brand aufmerksam zu machen.
Die Ermittler hatten nach der Tat im vergangenen Jahr zunächst befürchtet, es könne sich - ähnlich wie Taten, die damals in Wien Schlagzeilen machten - um ein "Hassverbrechen zum Nachteil von Obdachlosen" handeln. Eine Ermittlungsgruppe mit 17 Beamten nahm die Arbeit auf, ging 34 Zeugenhinweisen nach, auch weil zunächst unklar war, um wen es sich bei dem verbrannten Toten überhaupt handelte.
Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I ist der Dritte, den die Verteidiger-Erklärung ins Spiel brachte, für die Behörden kein Unbekannter. Er sei Teil der Ermittlungen gewesen. Und dennoch wurde der 57-Jährige angeklagt und nicht er.
Das Gericht hat 16 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt, das Urteil könnte demnach am 19. Dezember fallen.
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