Justiz

Zweiter Prozess: Bilanzbetrug beim Möbelhändler Steinhoff

Vor fünfeinhalb Jahren fliegen Bilanzmanipulationen beim Möbelhändler Steinhoff auf. Nun will ein Gericht klären, wer wie getrickst hat. Denn unrichtige Darstellungen in Firmenbilanzen sind eine Straftat.


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Die Bilanzen von Steinhoff Möbel sollen nach Gerichtsangaben durch «schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte» aufgehübscht worden sein.

Von dpa

Mehrere Milliarden Anlagevermögen lösten sich in Luft auf, Anleger in aller Welt verloren Geld, als 2017 bei dem internationalen Möbelhändler Steinhoff Bilanzmanipulationen bekannt wurden. Am Landgericht Oldenburg beginnt am Mittwoch (9.00 Uhr) der zweite Prozess binnen weniger Wochen, der dieses Geschehen juristisch aufarbeiten soll.

Dabei geht es aber nicht um das verlorene Geld der Anleger, sondern um die unrichtige Darstellung der Firmenbilanzen. Solche Manipulationen sind nach Paragraf 331 des Handelsgesetzbuches strafbar. Ein heute 51 Jahre alter Ex-Geschäftsführer von europäischen Steinhoff-Gesellschaften soll von 2010 bis 2014 in fünf Fällen die Finanzlage unrichtig dargestellt haben. Ein 64-jähriger Ex-Geschäftsführer soll dazu Beihilfe geleistet haben.

Aufgehübscht wurden die Bilanzen nach Gerichtsangaben durch "schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte". Das Anlagevermögen von Ablegern des Möbelkonzerns mit Wurzeln in Westerstede in Niedersachsen sei überhöht bewertet worden. Zwischen den Tochterfirmen seien angebliche Vermögenswerte hin und her geschoben worden. Dies verschleierte nach Auffassung der Anklage Verluste in Europa. Beispielsweise soll im Geschäftsabschluss 2011 die Bilanz des Gesamtkonzerns um 840 Millionen Euro besser ausgesehen haben, als sie wirklich war.

Seit Mitte April läuft in Oldenburg bereits ein abgetrennter Prozess gegen den ehemaligen Steinhoff-Vorstandschef Markus Jooste (62) aus Südafrika. Er soll die anderen Manager zu den Manipulationen angestiftet haben. Jooste erschien aber nicht zum Prozess, worauf die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragte. Die Entscheidung des Gerichts dazu steht noch aus. Mit Jooste angeklagt war ein 72-jähriger Treuhänder. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt.